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Elektro- und Solarfluggeräte

2020 (A)


Thematisch sind die Informationen dieses Jahres wie folgt geordnet:

Anschläge und Abwehrmaßnahmen

Zwischenfälle

Neue Einsatzbereiche

Technologische Entwicklungen

Transport- und Lieferdrohnen

Personentragende Fluggeräte

 


Anschläge und Abwehrmaßnahmen


Auch dieses Jahr werden diverse Angriffe mit kleinen Drohnen gemeldet.

In Syrien setzt Russland elektronische Kampfgeräte ein, um die türkischen Drohnenangriffe auf Stellungen der Syrischen Arabischen Armee (SAA) im Nordwesten des Landes zu stören. Dabei werden im März mindestens zwei unbemannte türkische Angriffsdrohnen zum Absturz gebracht, eine in der türkischen Provinz Hatay, die zweite in der Nähe der syrischen Stadt Saraqeb. Und auch die SAA-Luftabwehr in der Umgebung der Stadt Jableh, Provinz Lattakia, zerstört zwei aus dem von Terroristen kontrollierten Idleb kommende Drohnen.

Ebenso veröffentlichen die Befreiungskräfte von Afrin im März das Video einer mit Sprengstoff beladenen Phantom 4-Drohne, die sie abgeschossen haben. Die Verwendung improvisierter bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge durch verschiedene Terrorgruppen und paramilitärische Formationen ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil der Konflikte im Nahen Osten geworden.

Weitere UAV-Angriffe finden im August und September auf den Luftwaffenstützpunkt Hmeimim statt. Im August sind sechs UAVs beteiligt: fünf mit Sprengstoff bestückte Angriffsdrohnen und eine Kontrolldrohne. Im September sind es zwei UAVs, von denen eines aus Richtung des Mittelmeers kommt und offenbar von einem Schiff aus gestartet ist. Die technischen Merkmale der UAVs und die verwendeten Konstruktionsschemata zeigen, daß die Angreifer mit einer Serienproduktion begonnen haben.

Mitte Juli richtet sich eine Selbstmorddrohne gegen eine Gruppe russischer und syrischer Militärangehöriger in der Nähe der Stadt Al-Darbasiya im Nordosten des Landes. Die Gruppe befindet sich im Koordinationsposten der Stadt, um einen kürzlichen Drohnenangriff auf das Gebiet zu untersuchen, als eine türkische Selbstmorddrohne über dem Posten explodiert und drei Angehörige der russischen Militärpolizei und drei weitere Angehörige der SAA verletzt. Den Überresten der Selbstmorddrohne zufolge handelte es sich um einen mit einer Sprengladung versehenen Quadrokopter.

Nur wenige Tage später greifen drei Selbstmorddrohnen die Watad Petroleum Co. in der Stadt Saramada in Idlib an. Die Watad hat das Monopol auf den Kraftstoffmarkt im Großraum Idlib und ist im Besitz der mit Al-Qaida verbundenen Hay’at Tahrir al-Sham (HTS). Das Unternehmen ist auch für die illegale Einfuhr von Treibstoff aus der Türkei verantwortlich und die Gewinne sind eine der Haupteinnahmequellen der HTS.


Selbstmorddrohne
in Sarmada

Aktivisten veröffentlichen ein Foto, das eine der drei Selbstmorddrohnen kurz vor ihrem Einschlag in das Hauptquartier von Watad zeigt. Die Drohne mit X-förmigen Flügeln war bisher weder in Syrien noch an einem anderen Ort gesehen worden, ähnelt jedoch einer Drohne der Hero-Familie der israelischen Firma Uvision. Bei der fotografierten Drohne könnte es sich um eine russische, syrische oder iranische Nachbildung dieses Designs handeln. Nun wird auch bekannt, daß bereits im Juni Selbstmorddrohnen mehrere Einrichtungen des Unternehmens in Sarmada angegriffen hatten.

Mitte August trifft eine aus aus Styropor und Polymer hergestellte Selbstmorddrohne das Haus eines türkischstämmigen Kommandeurs der Terrorgruppe Ahrar al-Sham, einem Teil der von der Türkei unterstützten sogenannten Syrischen Nationalarmee (SNA). Der Kommandeur überlebt den Angriff, bei dem an dem Haus in der Stadt Kafr Janah im besetzten Gebiet von Afrin in Nordsyrien nur geringer Sachschaden entsteht. Einige Quellen behaupteten, daß die Drohne von kurdischen Kräften betrieben wurde, die im Süden Afrins präsent sind, und daß der Absturz auf ein technisches Problem zurückzuführen sei.

Ende des Monats schießt die Hisbollah eine israelische Drohne ab, die die Trennungslinie südlich der Stadt Ayta al-Shab im Süden des Libanon überfliegt. Überraschenderweise räumen die Israelischen Verteidigungskräfte (IDF) ein, daß einer ihrer DJI Mavic Pro Quadcopter tatsächlich in der Nähe der Trennungslinie zum Libanon verloren gegangen sei. Die mit einer Kamera ausgestattete Drohne wird seit ihrer Markteinführung im Jahr 2016 von den IDF eingesetzt, und zwar bei der Fallschirmjägerbrigade, der Golani-Brigade, der Nahal-Brigade, der Kfir-Brigade und der Givati-Brigade.

Im September sind es die libanesischen Streitkräfte, die eine israelische DJI Mavic Pro abschießen, die über der Stadt Aita al-Shaab den Luftraum des Landes verletzt, was auch diesmal von den IDF bestätigt wird.


Auch in anderen Konflikten setzen die Teilnehmer inzwischen immer mehr auf den Drohnenkrieg.

Im April schießen die Streitkräfte der Regierung der Nationalen Eintracht (GNA) in Libyen in der Nähe der Stadt Ain Zara südlich der Hauptstadt Tripolis ein unbemanntes Luftfahrzeug des Typs ZALA 421-16Е2 aus russischer Produktion ab, die der GNA zufolge von der konkurrierenden libyschen Nationalarmee betrieben worden sei. Die von der ZALA Aero Group, einer Tochtergesellschaft des Kalaschnikow-Konzerns, entwickelte Drohne mit Elektromotor hat eine Reichweite von 50 km und eine Flugzeit von bis zu 3 Stunden.

Ende Oktober gibt das Verteidigungsministerium von Aserbaidschan bekannt, daß seine Streitkräfte über der umstrittenen Region Berg-Karabach mit Mitteln der elektronischen Kriegsführung eine kleine Drohne abgeschossen haben, die angeblich von den armenischen Streitkräften gestartet worden war. Die aus handelsüblichen Teilen hergestellte Quadrokopter-Drohne war mit einer leichten Sprengladung versehen.

Armenien soll bereits seit einigen Jahren Selbstmorddrohnen und Loitering-Munition entwickeln, d.h. Lenkwaffen, die ohne bestimmtes Ziel gestartet werden und längere Zeit über dem Zielgebiet kreisen, bevor ihnen der Operator am Boden per Datenlink das anzugreifende Ziel zuweist. Der Angriff im Oktober ist allerdings der erste dokumentierte Einsatz eines solchen Systems durch armenische Streitkräfte seit dem Ausbruch der Kämpfe in Berg-Karabach. Das aserbaidschanische Militär wiederum verfügt über ein großes Arsenal an israelischer Loitering-Munition , die regelmäßig gegen die armenischen Streitkräfte eingesetzt wird.

In einer für die Denkfabrik European Council on Foreign Relations (ECFR) verfaßten Analyse von Gustav Gressel, die im November 2020 erscheint, betont dieser, daß was der armenischen Armee in ihrem brutalen 44-tägigen Krieg mit Aserbaidschan widerfahren ist, über eine bloße Kriegsniederlage hinaus geht. Es ähnelt eher der Entstehung von Panzern und Flugzeugen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die schließlich zum Untergang der Kavallerie führten.

Was am Himmel von Bergkarabach geschah, wo Aserbaidschan eine Vielzahl an türkischen und israelischen unbemannten Drohnen einsetzte, um die armenischen Stellungen nicht nur zu überwachen und anzugreifen, sondern das gesamte Schlachtfeld zu gestalten und zu beherrschen, käme demnach einer „Revolution im Kriegswesen“ gleich. Was augenscheinlich zunehmend zum Allgemeinwissen wird.

Chinesischer Drohnenschwarm-Werfer

Chinesischer
Drohnenschwarm-Werfer


Bereits im September 2020 führt China einen Test durch, bei dem von einem Lastwagen als auch von einem Hubschraubern aus ein Schwarm aus 48 Selbstmorddrohnen gestartet wird. Entwickelt wurde Drohnenschwarm von der China Academy of Electronics and Information Technology (CAEIT), die der China Electronics Technology Group Corp. (CETC) untersteht, die bereits im Juni 2017 ein Drohnenschwarm-Experiment mit 119 teilautonomen, kleinen unbemannten Starrflüglern durchgeführt hat (s.d.). Im November führte die CAEIT dann einen eigenen Test mit 200 Kamikazedrohnen durch, die ihre Ziele zerstören, indem sie in diese hineinfliegen.

Bislang gibt es nur sehr wenige Informationen über das System und seine Spezifikationen, es ist weder ein Name noch eine Bezeichnung bekannt. Dem veröffentlichten Videomaterial nach ähneln die Schwarmdrohnen in Form und Funktion den neueren Modellen der röhrengestützten CH-901-Loitering-Munition von China Poly Defense, die – als sie im Jahr 2016 zum ersten Mal auftaucht – über ein Paar ausklappbare Flügel und ein klappbares V-Leitwerk verfügt (und damit wiederum der Coyote von Raytheon von 2015 ähnelt).

Inzwischen scheint das Design weiterentwickelt und das V-Leitwerk durch einen weiteren Satz ausklappbarer Flügel und ein klappbares Doppelleitwerk ersetzt worden zu sein. Abgefeuert werden die Drohnen von einer bodengestützten Startvorrichtung mit 48 Rohren, die auf einer modifizierten 6 x 6-Version des leichten taktischen Fahrzeugs Dongfeng Mengshi montiert ist.


Interessant ist, daß im selben Monat auch das Militär in Russland erstmals Drohnenschwärme in eine groß angelegte Militärübung integriert. Der Drohneneinsatz ist Teil der Übung Kavkaz-2020, die zu diesem Zeitpunkt stattfindet. Aus früheren Mitteilungen ging hervor, daß der Schwerpunkt auf der Drohnenbekämpfung liegen würde. Zudem soll das russische Militär die Koordinierung von Drohnen in der Luft mit unbemannten Bodenfahrzeugen prüfen. Dazu gehören der Einsatz von Bodenrobotern als Drohnenträger und das Aufspüren von Zielen für Roboterpanzer durch Drohnen.


Ebenso ist bekannt, daß auch die Armee der USA an einem bewaffneten und vollständig autonomen Drohnenschwarm (Armed, Fully-Autonomous Drone Swarm, AFADS) arbeitet, der eingesetzt werden soll um Ziele zu orten, zu identifizieren und anzugreifen. Hierzu wird sogenannte ‚Cluster Unmanned Airborne System Smart Munition‘ eingesetzt, die ihrerseits einen Schwarm kleiner Drohnen freisetzt, die sich über das Schlachtfeld ausbreiten und dort Ziele orten und zerstören.

Und genau in diesem Monat September bemüht sich die U.S. Army beim Projekt Convergence auf dem Yuma Proving Ground in Arizona das Präzisionsfeuer mit großer Reichweite mit einer Drohnenaufklärung zu kombinieren. Bei der Übung werden sechs Drohnen auf einmal eingesetzt.

Alle genannten Streitkräfte scheinen sich darum zu bemühen, die große Anzahl von Drohnen, die ihnen jetzt zur Verfügung stehen, optimal zu nutzen.


Im Dezember 2020 liefern der Rüstungskonzern BAE Systems und die Firma UAVTEK den Streitkräften in Großbritannien für Feldversuche die ersten 30 Exemplare neuer, autonomer Nano-Drohnen mit vier Rotoren, die nur 196 g schwer sind und trotzdem bei Windgeschwindigkeit von 80 km/h noch fliegen können.

Die Reichweite beträgt 2 km, und die Batterie reicht für 40 Minuten Flug, den Betrieb einer Kamera und das Senden der Bilder. Aufgrund der Kleinheit soll die Bug genannte Drohne nur schwer erkannt werden können. Laut BAE ist der Käfer das einzige Nano-UAV, das bei dem jüngsten Army Warfighting Experiment (AWE) das schlechte Wetter überstand. Zur Erinnerung: Das Militär in England nutzt bereits die 2012 eingeführte Nano-Drohne Black Hornet (s.d.).

Zeitgleich wird berichtet, daß das britische Militär eine mit zwei Gewehren ausgestattete Killerdrohne als Prototypen getestet haben soll. Die von einer nicht genannten lokalen Firma entwickelte i9-Drohne dient dazu, mittels KI das Innere von Gebäuden auszukundschaften und Objekte und Menschen zu identifizieren – und diese bei Bedarf auch zu töten. Besonders unauffällig ist die ca. 1 m durchmessende Hexakopter-Drohne allerdings nicht. In Zukunft soll sich die Drohne auch mit Raketen oder einem Maschinengewehr bestücken lassen.


Ebenso ‚üppig‘ sind die Berichte über den Drohneneinsatz zur Überwachung – zunehmend im Zuge der COVID-Einschränkungen – was sich allerdings nicht immer ganz so einfach erweist.

So wird im Januar 2020 berichtet, daß die britische Polizei ein kleines Problem mit den in China produzierten Überwachungsdrohnen des Modells DJI Matrice 200 hat. Sobald es regnet, fallen diese nämlich nach unten. Der Hersteller weist zwar darauf hin, daß „Einnässen des Geräts nach Möglichkeit zu vermeiden sei“, was beim britischen Wetter aber kaum machbar ist. Im Laufe des vergangenen Jahres sind demnach 16 Drohnen wegen ‚technischer Mängel‘ abgestürzt, einige davon sogar inmitten von Einsätzen der Polizei und der Rettungsdienste.

Im Februar folgt die Meldung, daß auf Chinas Straßen Drohnen mit Lautsprechern patrouillieren, einzelnen Menschen ohne Atemmaske nachfliegen und ihnen Anweisungen geben. Die Kommentare zu den veröffentlichten Videos kritisieren die mutmaßliche Überwachung durch Drohnen, während andere die Echtheit der Aufnahmen anzweifeln.

Allerdings kursieren schon im März Aufnahmen aus Madrid, die zeigen, wie mit Lautsprechern ausgestattete Drohnen die Bürger auf den Straßen auffordern, nach Hause zu gehen, nachdem in Spanien eine Ausgangssperre verhängt worden war. Zu sehen sind auch Menschen, die nach ihrer Entdeckung durch die Drohne vor dieser zu fliehen versuchen – erfolglos.

Im April ist dasselbe aus Kolumbien zu hören, wo die Polizei in Bogotá ein spezielles Drohnen-Team einsetzt, um die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen zu überwachen. Die Technologie ermöglicht es dem Team, Verletzungen der Regeln in Echtzeit zu erkennen und Audiobotschaften an die Bürger zu übermitteln, in denen diese aufgefordert werden, in ihren Häusern zu bleiben.

Aus Deutschland wird in diesem Monat gemeldet, daß die Polizei in Nordrhein-Westfalen und in Hessen zur Kontrolle der Einhaltung geltender Abstandsregeln und Kontaktverbote auch Drohnen einsetzt.

So haben zehn Polizeibehörden in Düsseldorf und Dortmund jeweils zwei mit Kameras und Lautsprechern ausgestattete Drohnen zum Einsatz gebracht, um Menschen an stark frequentierten Plätzen vor zu großer Nähe zu warnen – während in Frankfurt eine von zehn zur Verfügung stehenden Drohnen zum Einsatz kommt, um mögliche illegale Abiturfeiern in Parks aufzuspüren. In Mecklenburg-Vorpommern beobachtet wiederum die Feuerwehr die Strände auf Rügen mit einer Drohne, um mit Hilfe der eingebauten Wärmebildkamera nach illegalen Grillpartys Ausschau zu halten.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich sogar dafür aus, mit Lautsprechern ausgestattete Drohnen generell zum Einsatz zu bringen, um Ausgangsbeschränkungen zu überwachen.

Die letzte Meldung in diesem Zusammenhang im Dezember besagt, daß nun auch die Polizei der Provinz Limburg in Belgien plant, mit Wärmekameras ausgestattete Drohnen einzusetzen, um die Bevölkerung zu überwachen und zu kontrollieren, ob sich diese während der Weihnachts- und Neujahrsfeiern an die Distanzierungs-Regeln hält, insbesondere was verbotene Feuerwerke betrifft. Die Kameras sind in der Lage, die Anwesenheit von Menschen bei Nacht zu erkennen, auch innerhalb von Gebäuden.

Ähnliche Meldungen lassen sich auch im Jahr 2021 finden. So setzt z.B. die Polizei in Malaysia während des ‚totalen Shutdowns‘ im Juni insgesamt 157 Drohnen ein, um Menschen mit erhöhter Temperatur auf den Straßen aufzuspüren, die als potentielle Corona-Infizierte gelten. Wenn sie eine Person mit einer Körpertemperatur von mehr als 37,5°C aufspüren, blinkt bei den Beamten ein rotes Lämpchen auf, woraufhin das Vollzugspersonal den Ort aufsucht, um die symptomatische Person zu identifizieren.


Ebenfalls im April 2020 wird in Baltimore, USA, eine Vereinbarung zwischen dem Baltimore Police Department (BPD) und dem in Ohio ansässigen Unternehmen Persistent Surveillance Systems über den Einsatz von Drohnen genehmigt, die mit hochauflösenden Kameras ausgestattet sind, um die Einwohner der Stadt rund um die Uhr auszuspionieren.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) und der Legal Defense Fund reichen umgehend eine Klage gegen das BPD ein, um das Programm zu blockieren. Das Pilotprogramm sollte eigentlich in diesem Monat für eine Probezeit von 180 Tagen beginnen, aber ein Richter in Baltimore ordnet an, daß die BDP keine Überwachungsflüge durchführen darf, solange die Klage geprüft wird.


Das französische Innenministerium wiederum verabschiedet Mitte April 2020 ein Beschaffungsprogramm für rund 650 Drohnen im Wert von 4 Mio. €, die von der Polizei und Gendarmerie zu Überwachungszwecken u.a. verwendet werden sollen. Die Unternehmen haben bis Mitte Juni Zeit, um ihre Angebote für die drei angebotenen Lose einzureichen.

Diese Umfassen mehr als 500 ‚Mikrodrohnen für den Alltag‘ im Wert von Mio. €, 66 sogenannte ‚Drohnen mit nationaler Kapazität‘, die bis zu 8 kg wiegen können und einen geschätzten Wert von 1,58 Mio. €, haben, und schließlich etwa 20 ‚spezialisierte Nano-Drohnen‘ für 175.000 € und mit einem Gewicht von weniger als 50 g. Die Entscheidung, die Leistung zu steigern und das Material zu erneuern, war bereits im vergangenen Jahr gefallen.


Im Juni ist zu erfahren, daß die Bundespolizei in Deutschland mit Unterstützung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) erforscht, wie künftig leichte Drohnen von ihren Schiffen aus starten und landen können, um den Überwachungsradius auf See zu erweitern. Die Drohnen haben ein maximales Gewicht von 5 kg. Das Projekt innerhalb des DLR-Forschungsverbunds Maritime Sicherheit soll bis Ende 2021 abgeschlossen werden.


Österreich, das ebenso wie einige andere EU-Länder die eigentlich abgeschafften Grenzkontrollen innerhalb des europäischen Schengen-Raums im Zuge der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 teilweise wieder aufgenommen hat, will gemäß Berichten vom August 2020 die Grenzen zu Ungarn und Slowenien zukünftig mit Drohnen überwachen. Aktuell läuft ein Pilotprojekt, bei dem verschiedene Systeme getestet werden um zu entscheiden, welches davon zum Einsatz kommen soll, um die Migrationsströme zu erfassen.


Im Oktober wird wiederum aus Deutschland berichtet, daß die nordrhein-westfälische Polizei – nach den laufenden Tests – ab dem kommenden Jahr 106 Drohnen in Dienst nehmen wird, für deren Steuerung rund 270 Beamte geschult werden sollen. Nachdem zuerst die 16 kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, die Tatort-Vermessungsgruppe des Landeskriminalamts und die Bereitschaftspolizei zusammen 76 Drohnen bekommen werden in einem zweiten Schritt auch die Verkehrsunfall-Aufnahmeteams der Kreispolizeibehörden mit 30 Drohnen ausgestattet.


In Frankreich bekommt der Entwurf zum Gesetz ‚Security Globale‘ bei der ersten Lesung eine Mehrheit im Parlament und wird, leicht verändert, durch eine weitere Abstimmung im November bekräftigt, damit er im Januar 2021 vor die zweite Kammer, den Senat, kommen kann. Bislang war das Filmen und Fotografieren von Polizisten gesetzlich erlaubt, doch der Artikel 24 des neuen Gesetzes wird die Verbreitung solcher Aufnahmen künftig unter hohe Strafe stellen.

Umgekehrt erhält die Polizei mit dem Gesetz die Erlaubnis, Demonstrationen künftig von Drohnen überwachen zu lassen. Was allerdings schon im Dezember vom französischen Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht wieder untersagt wird. Geklagt hatte der Verein La Quadrature du Net (LQDN), weil er in der Praxis einen Verstoß gegen die Grundrechte sieht. Zudem waren zehntausende Menschen gegen den Gesetzesplan der Regierung auf die Straße gegangen. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Mai entschieden, daß die Polizei keine Drohnen zur Überwachung der Ausgangssperre in Paris einsetzen darf.

Dafür wird im November ein französisch-britisches Abkommen unterzeichnet, das die Migration über den Ärmelkanal verhindern soll. Im Rahmen der Maßnahmen, für die 31,4 Mio. € bereitgestellt werden, sollen auf französischer Seite doppelt so viele Polizisten an der Küste zum Einsatz kommen wie bisher – sowie an den Häfen und Küstenregionen Drohnen, Radarsysteme und andere Überwachungstechniken eingesetzt werden.


Die lückenlose Überwachung durch Drohnen ist übrigens – zeitlich ausgesprochen passend – das Thema der Ende Januar 2020 gestarteten Netflix-Serie Omnipräsenz von Pedro Aguilera, die im Brasilien der nahen Zukunft spielt. Hier werden die Menschen rund um die Uhr von kleinen Mini-Drohnen begleitet, die alles festhalten, was sie tun. Wobei sich nur die eine Frage stellt, wieso das noch als SF verkauft wird.


Auf der anderen Seite gibt es im Zuge der aktuellen Angriffe auf die Freiheitsgrundrechte auch positive Gegenbeispiele. So werden auf den Philippinen umgebaute landwirtschaftliche Sprüh-Drohnen zum Versprühen von Desinfektionsmitteln genutzt, genauso wie in Spanien und in China. Das Staatsfernsehen in Russland zeigt wiederum, wie Drohnen während der Krise zur Versorgung von Menschen eingesetzt werden, z.B. mit Arzneimitteln.

Vom Februar 2020 datiert eine Studie der kanadischen Forscher Maxime Vaidis von der Université Laval und Martin J.-D. Otis von der Université du Québec à Chicoutimi, bei der es um den Schutz von (nicht: vor) Flüchtlingen geht. Die im Netz einsehbare Studie trägt den Titel ‚Toward a robot swarm protecting a group of migrants‘.

Die Autoren gehen davon aus, daß der Schutz von Flüchtlingen auf ihren Wegen durch gefährliche Gebiete angesichts knapper Ressourcen kaum zu gewährleisten sei, weshalb sie ein autonomes System schaffen wollen, das die Überwachung und den Schutz von Migranten ermöglicht. Für den Einsatz denken die Forscher an eine Kombination aus Flug- und Bodenrobotern. Dabei geht es zunächst darum, geeignete Algorithmen zu entwickeln, die es den begleitenden Robotern ermöglichen, sich stets so zu positionieren, daß sie einen Ring um die Flüchtlinge bilden und zugleich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu ihnen einhalten.


Kommen wir nun zum Thema Drohnenabwehr.

Wie weiter unten noch berichtet wird, gibt es auch weiterhin Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen. Laut Meldungen vom März 2020 plant die Bundespolizei daher, an 14 internationalen Flughäfen in Deutschland stationäre Antidrohnensysteme zu installieren – bei geschätzten Kosten von rund 30 Mio. € pro Flughafen. Ein mobiles System würde mit 13 Mio. € zu Buche schlagen. Details darüber, wie diese wahnwitzigen Beträge zustande kommen, gibt es leider nicht.

An der entsprechenden Konzeptstudie (Projekt Falke), bei der herausgefunden werden soll, wie kleine Drohnen erkannt, identifiziert und abgewehrt werden können, sind die auf Radarsysteme spezialisierte Rüstungsfirma Hensoldt, deren Tochter EuroAvionics sowie die Universität der Bundeswehr in Hamburg beteiligt. Am Hamburger Flughafen wird getestet, wie eindringende Drohnen aufgespürt und notfalls abgefangen werden können, was mit 2 Mio. € vom Bundesverkehrsministerium gefördert wird.

Im Juni informiert das australische Unternehmen DroneShield Ltd. – das seit 2013 schon mehrfach in den Jahresübersichten aufgetaucht ist – darüber, daß es im Rahmen eines Vertrages mit der EU die DroneGun Tactical an eine Reihe von Polizeieinheiten in der gesamten Europäischen Union liefern wird, um „zur Beseitigung nationaler Sicherheitsbedrohungen beizutragen“. Schulung und Wartung sollen vom DroneShield-Partner in der Benelux-Region, ForcePro BV, durchgeführt werden.

Die Ausschreibung für den Kauf der Drohnenabwehr-Gewehre hatte die belgische Polizei als Teil des gemeinsamen EU-Beschaffungsprogramms durchgeführt. Der Firma zufolge handelt es sich um das „weltweit erste Rahmenabkommen für die Einführung von Anti-Drohnen-Ausrüstung durch einen Regierungskunden“. Die DroneGun Tactical, die über eine Hochleistungsantenne die digitalen Befehle des Drohnencontrollers stört, ist in der Übersicht 2018 ausführlich beschrieben worden.


Den Standort der Betreiber nicht genehmigter Drohnenflüge ausfindig zu machen, geschieht häufig durch den Versuch, den Ausgangspunkt des Funksteuerungssignals zu triangulieren, was aber nicht immer möglich ist bzw. klappt. Im Juli stellen der Informatikstudent Eliyahu Mashhadi und sein Team der israelischen Ben-Gurion-Universität des Negev auf dem 4. International Symposium on Cyber Security, Cryptography and Machine Learning (CSCML 2020) dater eine Alternative vor, die auf Algorithmen basiert.

Das Team hat ein KI-System entwickelt, bei dem Kameras die Flugbahn der Drohne verfolgen. Dieses Video wird mit Hilfe eines ,tiefen neuronalen Netzes’ analysiert, das anhand von zuvor aufgezeichnetem Material ,trainiert’ wurde, bei welchem der Standort des Drohnenbetreibers bekannt war. Da die Piloten ihre Drohnen in der Regel in Sichtweite oder zumindest in Funkreichweite halten, kann durch die Analyse der Flugmuster festgestellt werden, wo sie sich in etwa befinden.

In Computersimulationen ist das System in der Lage, den Bediener einer Drohne mit einer Genauigkeit von 78 % zu lokalisieren, was sich im Zuge der Weiterentwicklung, die auch Tests mit echten Drohnen in der realen Welt umfaßt, wohl noch erhöhen wird.


Im April 2020 endet das Verbundprojekt MIDRAS (Mikro-Drohnen-Abwehr-System), bei dem Forscher der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) unter der Leitung von Prof. Sergio Montenegro seit dem Mai 2017 daran arbeiten, die bestehenden Systeme zur Detektion und Abwehr von Mikro-Drohnen um innovative Techniken zu erweitern.

Beteiligt sind neben der JMU das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik Heinrich-Hertz-Institut (HHI), das Bundeskriminalamt, die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, das European Aviation Security Center (EASC), das Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, OptoPrecision GmbH, die Technische Hochschule Brandenburg und die Vereinigung Cockpit. Finanziell gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Projekts ‚Forschung für die zivile Sicherheit‘.

Das Team entwickelt ein System aus zwei Drohnen, die so programmiert sind, daß sie auf Knopfdruck vollautomatisch abheben und eine gegnerische Drohne mit einem Netz einfangen. Hierzu ist allerdings die permanente, zentimetergenaue Positionsbestimmung der Drohnen in der Luft erforderlich, wozu eine präzise Steuerungssoftware entwickelt wurde. Genutzt wird dabei das Echtzeitbetriebssystem Rodos, daß in der Raumfahrt verwendet wird und an der JMU mitentwickelt wurde.

Zudem konstruiert das HHI Massiv-MIMO-Antennen (= Multiple Input Multiple Output), die für die räumliche Detektion von Mikro-Drohnen wie auch für die gezielte Beeinflussung, sprich Störung der Funksteuerung und GPS-Signale eingesetzt werden können. Im Idealfall funktioniert die Abwehr so: Störsender blockieren die Steuerung der gegnerischen Drohne oder zwingen sie sogar auf einen Kurs, der sie direkt ins Netz der beiden Abfangdrohnen führt, die mit dem Netz zusammen knapp 8 kg wiegen und in rund zehn Sekunden starten können.


Ende August wird bekannt, daß Russland das fortschrittliche Anti-Drohnen-System Sapsan-Konvoy in Syrien einsetzen will, sobald es die Tests erfolgreich bestanden hat, die während der bevorstehenden Militärübung Kavkaz-2020 angesetzt sind. Das vom Konzern Avtomatika entwickelte elektronische System kann Drohnen aufspüren und ihre GNSS-Kanäle stören.


Im gleichen Monat meldet die Justiz in Niedersachsen, daß sie seit Februar mit Erfolg ein mobiles Warnsystem getestet habe, das Drohnenanflüge in Echtzeit registrieren und beim Überfliegen einer Justizvollzugsanstalt Alarm auslösen kann. Als nächstes soll das Warnsystem auch an anderen niedersächsischen Gefängnissen ausprobiert werden. In diesem Jahr sind schon sechs Mal Drohnen über den Gefängnissen gesichtet worden, 2019 waren es fünf Fälle, im Jahr davor vier. Dabei seien aber keine verbotenen Gegenstände oder Drogen sichergestellt worden.

Im benachbarten Nordrhein-Westfalen sind vergangenes Jahr zehn Mal Drohnen über einer JVA gesichtet worden. Im Unterschied zu Niedersachsen fanden die nordrhein-westfälischen Behörden die getesteten Drohnenwarnsysteme aber wenig hilfreich, wie es in den Berichten heißt.


Im Oktober startet in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Bayern ein Pilotprojekt, bei dem ein mobiles Abwehrsystem gegen Drohnen getestet wird, da deren Zahl über Gefängnissen „kontinuierlich ansteigt (…), auch wenn es bisher keinen verifizierten Fall gibt, in dem unerlaubte Gegenstände mit einer Drohne erfolgreich eingeschmuggelt wurden“, wie das Landesjustizministerium verlauten läßt. Seit 2015 seien auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nähe von bayerischen Gefängnissen 57 Drohnen gesichtet worden.

Dropster 2.0

Dropster 2.0

Zum Einsatz kommen nun 15 Netzpistolen namens Dropster 2.0, welche die Fluggeräte, die einem Gefängnis zu nahe kommen, mit einem Netz einfangen und so abstürzen lassen sollen. Dabei wird ein gefaltetes, 2,4 x 2,4 m großes Netz mit Hilfe einer Gaspatrone bis 30 m in die Höhe geschossen, öffent sich nach kurzer Distanz, legt sich dank seiner vier Gewichte an den Eckpunkten über die eindringende Drohne und blockiert deren Rotoren. Als ideale Einsatzdistanz gelten 12 - 27 m. Eine Besonderheit ist das Meopta Meosight III Rotpunktvisier, bei dem mit beiden Augen gezielt und geschossen werden kann.

Das Abwehrsystem der Schweizer Firma Droptec GmbH aus Chur wird zunächst bayernweit in acht Justizvollzugsanstalten erprobt. Mit Einzelkosten von rund 5.000 € pro Ausrüstung betragen die reinen Materialkosten ca. 75.000 €.

Erstmals in Einsatzbereitschaft war das System, welches die Firma in Zusammenarbeit mit der Polizei des Kantons Graubünden entwickelt hat, beim Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos. Auch die Schweizer Justizvollzugsanstalt Lenzburg übernimmt 2018 zwei dieser Abwehr-Pistolen als Ergänzung zu einem System Oerlikon Radshield, das mit Radarsensoren und Spezialkameras den Luftraum und die Mauern von Haftanstalten überwacht.

Dieses System stammt vom Rüstungskonzern Rheinmetall Defence und basiert auf einem Set von Radarsensoren mit einer maximalen Reichweite von 200 m. Jeweils vier Sensoren sind gemeinsam mit Spezialkameras auf Masten rund um die Gefängnismauern verteilt und spannen so einen Überwachungsschirm auf. Dabei ortet Radshield jedes Objekt bis hinab zu einer Größe von 7 cm, das in den überwachten Raum eindringt. Sollte ein Flugobjekt geortet werden, löst die Anlage Alarm aus und eigt dem Wachpersonal ein Videobild des beobachteten Vorfalls.

Dem Gefängnis zufolge habe sich die insgesamt rund 200.000 SF teure Installation gelohnt, wenn auch eher prophylaktisch: Die Insassen haben sie bemerkt, weshalb auch niemand mehr den Versuch zu unternehmen scheint, eine ‚Luftbrücke‘ aufzubauen.

Es dauert nicht lange, bis die Droptec das Folgemodell Dropster 3.0 auf den Markt bringt, das eine maximale Ein­satzdistanz von 50 m aufweist. Als ideale Distanz werden bei diesem Modell 18 – 42 m genannt. In den Blogs erscheint die neue Netzpistole erstmals im Mai 2022.


Ebenfalls im Oktober berichten die Fachblogs über die kompakte Drohnen-Störpistole Paladyne E1000MP des britischen Unternehmens Drone Defence aus Retford, die ein elektromagnetisches Signal auf mehreren HF-Frequenzbändern gleichzeitig aussendet und auch GNSS/GPS-Signale blockiert, die eine Zieldrohne für die Steuerkommunikation, die GPS-Orientierung und die Videoübertragung verwendet. Dies führt dazu, daß die Drohne die Kommunikation mit ihrem Bediener verliert, woraufhin sie automatisch landet oder zu ihrem Startpunkt zurückkehrt, was es möglich macht, den Betreiber zu lokalisieren.

Die Pistole, die auch leicht an einem Gewehr befestigt werden kann, hat eine Reichweite von 1 km und läßt sich entweder mit einer Richt- oder einer Rundstrahlantenne verwenden. Erstere fokussiert das Störsignal auf eine bestimmte Drohne, während letztere das Signal über einen größeren, zu schützenden Bereich ausbreitet. Die Paladyne E1000MP ist wasserdicht, läuft zwei Stunden pro vierstündiger Akkuladung und funktioniert bei Umgebungstemperaturen von -20ºC bis +60ºC. Das Gewicht wird mit 3,5 kg angegeben, was die Pistole als auch das zugehörige Steuergerät samt Energieversorgung einschließt.

ODIN

ODIN


Neuigkeiten gibt es auch im Bereich der Laserwaffen, angefangen mit einer Meldung im Juli, der zufolge die U.S. Navy ihre erste Laserwaffe namens ODIN (Optical Dazzling Interdictor, Navy) erfolgreich an Bord des Zerstörers USS Stockdale (DDG 106) installiert hat. Die Entwicklung des eigenständigen Lasersystems, das die elektrooptischen und Infrarotsensoren gegnerischer Drohnen blenden kann, basiert auf dem Know-how des Laser Weapon System (LaWS) von 2014. Dabei umfaßt ODIN ein Hochleistungskamerasystem, das über seine primäre Rolle bei der Zielerfassung hinaus auch für andere Anwendungen genutzt werden kann.

Nach Angaben der Marine wurde ODIN in nur zweieinhalb Jahren von der Idee zur Installation gebracht. Dem aktuellen Stand zufolge scheint es das ‚mysteriöse Lasersystem‘ zu sein, das bereits im November des Vorjahres auf dem Zerstörer USS Dewey (DDG-105) aufgetaucht ist, auf dem u.a. auch schon das LaWS getestet wurde. Nur einen Monat später war ein gleichfalls ‚mysteriöses Objekt‘ von Northrop Grumman an Bord des schweren Kreuzers USS Portland (LPD-27) installiert worden, das sich später als der Laser Weapon System Demonstrator (LWSD) herausstellt.

Die Pazifikflotte der US-Marine meldete bereits im Mai 2020 den erfolgreichen Test des LWSD, der nun als Mk 2 Mod 0 bezeichnet wird, an einem nicht näher bezeichneten Ort im Pazifischen Ozean. Schon im Januar war bekanntgegeben worden, daß das Küstenkampfschiff USS Little Rock (LCS-9) noch in diesem Jahr das 150 kW Laserwaffensystem von Lockheed Martin erhalten wird.

Bis 2023 soll der ODIN-Blendlaser auf sieben weiteren Schiffen eingesetzt werden, wobei die dabei gewonnenen Erfahrungen in künftige Laserwaffensysteme der Marine einfließen werden. Diese hat in diesem Jahr 34 Mio. $ für ODIN ausgegeben und für das Haushaltsjahr 2022 weitere 9,5 Mio. $ beantragt, in erster Linie für den Betrieb und die Instandhaltung der Einheiten 1 – 8, deren Installation entweder abgeschlossen oder in Arbeit ist.

Im übrigen ist ODIN Teil der größeren Navy Laser Family of Systems (NLFoS), zu der auch das High Energy Laser Counter-ASCM Program (HELCAP) und das High Energy Laser with Integrated Optical-Dazzler System (HELIOS) gehören, über das ich bereits in der Jahresübersicht 2017 berichtet habe.


Was die U.S. Air Force anbelangt, so teilt das Armed Forces Research Laboratory (AFRL) im April 2020 mit, daß es den ersten Hochenergielaser geliefert hat, der neben anderen Systemen gegen Drohnen auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden soll. Das Laserwaffensystem wird für eine 12-monatige Feldstudie in Übersee stationiert, um von den Kampfkommandanten operativ eingesetzt zu werden.

Insgesamt wird die Luftwaffe fünf Mikrowellen- und Laserwaffen evaluieren, darunter den Raytheon High Energy Laser (HELWS), den Raytheon High Power Microwave (PHASER) sowie den AFRL Tactical High Power Operational Responder (THOR) Drohnenkiller (s.u.). Welche beiden anderen Systeme getestet werden, ist noch unklar, möglicherweise wird eines davon der Prototyp des Self-Protect High Energy Laser Demonstrator (SHiELD) sein, der im April 2019 erfolgreich mehrere Flugkörper im Flug abgeschossen hat.

THOR war bereits im März vorgestellt und Reportern live vorgeführt worden. Der Name bedeutet ‚Tactical High Power Microwave Operational Responder‘. Das vom (AFRL in Albuquerque entwickelte und innerhalb von 18 Monaten gebaute System ist nicht für den Einsatz gegen einzelne Drohnen gedacht, die auch durch Handfeuerwaffen oder eine Energiewaffe wie einen Laser zerstört werden könnten, sondern zielt darauf ab, ganze Drohnenschwärme mit einem Schlag auszuschalten.

THOR

THOR

Das Mikrowellensystem ist sehr schnell einsatzbereit funktioniert wie eine Taschenlampe. Die Strahlen breiten sich aus, sobald der Bediener den Knopf drückt, und alles, was sich innerhalb des Kegels befindet, wird abgeschossen. Das System soll bemerkenswert gut funktionieren und sei besser als alles andere, was die US-Streitkräfte in Sachen Drohnenabwehr derzeit zu bieten hätten. Die Kosten für das Programm belaufen sich auf 15 Mio. $, wobei jede Einheit etwa 10 Mio. $ kosten soll.

Die Mikrowellenantennen und das Untergestell sind als schlüsselfertiges System in einem Container untergebracht, der auf einem Pritschenwagen transportiert wird. Die Ausrüstung wird in Teilen gelagert, die zwei Leute in nur drei Stunden zusammenstecken können. Eine Handfernbedienung dreht die Antennen in alle Richtungen und bietet so einen 360°-Schutz gegen Drohnen. Der Abschußmechanismus und die gesamte Systemsteuerung werden über einen Laptop bedient.

Später wird berichtet, daß der Prototyp des neuen elektromagnetischen Waffensystems gegen Drohnenschwärme in Afrika getestet wird.

Im Übrigen scheint ‚Thor‘ ein wirklich beliebter Name zu sein, denn so heißt das 2015 vorgestellte elektrische Flugzeug, mit dem das erste elektrische Luftrennsportteam in Skandinavien namens Thor Air Racing gebildet werden soll; es ist der Name einer großen Drohne, die Airbus auf der ILA 2016 vorstellt, und bei der THOR ‚Testing High-tech Objectives in Reality‘ bedeutet; ebenso wie es die Bezeichnung einer Prototyp-Drohne von Studenten der Singapore University of Technology and Design (SUTD) im Jahr 2017 ist, wobei THOR hier das Kürzel von ‚Transformable HOvering Rotorcraft‘ ist.


Im März 2020 erscheinen die ersten Berichte über ein Light Blade genanntes Laser-System, das in Israel von einem Team der Ben-Gurion-Universität des Negev unter der Leitung von Prof. Amiel Ishaaya entwickelt wurde. Es hat eine Reichweite von mehreren Kilometern und soll sowohl bombentragende Ballons als auch brennende Drachen abschießen, wie sie in den letzten Jahren vom Gazastreifen aus gestartet wurden und Buschfeuer verursachten.

Das System, das auch zur Neutralisierung von Drohnen eingesetzt werden kann, wird von dem Spin-off-Unternehmen OptiDefense vermarktet. Es verwendet einen ‚augensicheren Laser‘, wie er bereits von Landwirten in der Region zum Schneiden von Kunststoff für Gewächshausfenster verwendet wird. Im Fall von Light Blade wird der Laserstrahl so eng auf eine Stelle des Ballons oder Drachens fokussiert, daß er das Material schnell durchbrennt.

Da der unfokussierte Laserstrahl eine relativ geringe Leistung hat, kann das System der Firma zufolge auch sicher an Orten wie Flughäfen eingesetzt werden, ohne daß der Luftraum zuvor geräumt werden muß, um das Risiko zu minimieren, daß versehentlich die Piloten geblendet werden.

In Verbindung mit dem Bedrohungserkennungssystem SupervisIR des lokalen Verteidigungs-Elektronikunternehmens Elbit soll Light Blade kürzlich 90 % der Ballons und Drachen abgeschossen haben, die vom Gazastreifen aus nach Israel gestartet sind. Ishaaya und seine Kollegen versuchen nun, die Technologie für den Einsatz in autonomen Drohnen anzupassen, wozu sowohl das Ortungssystem als auch die Laserleistung verbessert werden müssen.


Drohnen selbst als Teil von Abwehrmaßnahmen einzusetzen, versuchen lokale Bürgergruppen und die Feuerwehr in der Provinz Ishikawa in Japan, wie im Dezember 2020 berichtet wird. Dort, wie auch sonst im Land, häufen sich gefährliche Begegnungen von Bären und Menschen. Alleine in Ishikawa sind seit April schon zwölf Menschen von schwarzen Kragenbären angefallen worden.

Als Grund wird angegeben, daß die Bären in den Bergwäldern nicht mehr genug Bucheckern finden. Auch verwaisen zunehmend mehr ländliche Gegenden wegen der Überalterung der Bevölkerung, weshalb sich die Tiere dort hintrauen. Die mit Wärmebildkameras ausgestatteten sollen nun Bären entdecken, die sich in der Dunkelheit verstecken. Sobald ein Tier auf diese Weise aufgespürt ist, soll es mit Feuerwerkskörpern verjagt werden.

 


Zwischenfälle


Im Februar 2020 wird am Flughafen Frankfurt eine Drohne gesichtet, woraufhin die Deutsche Flugsicherung (DFS) ab etwa 20:15 Uhr für knapp eine Stunde keine Starts und Landungen mehr erlaubt. Mehr als 20 Flugzeuge werden zur Landung auf andere Flughäfen umgeleitet. Landes- und Bundespolizei sind im Einsatz, ebenso ein Polizeihubschrauber, um nach dem  Drohnenpiloten zu suchen. Gegen 23 Uhr meldet die Bundespolizei eine erneute Drohnensichtung, was zu weiteren Verzögerungen und Flugverspätungen führt.

Nur kurz zuvor hatte die DFS noch gemeldet, daß Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen zurück gehen würden. Demnach habe es im vergangenen Jahr 125 Zwischenfälle gegeben, 33 weniger als im Jahr 2018. Als Behinderung wird bereits die Sichtung einer Drohne durch einen Piloten gewertet, der dadurch abgelenkt sein könnte. Zur Sperrung eines Flughafens kommt es hingegen seltener, und zwar wenn Drohnen direkt am Flughafengelände gesichtet und von den Lotsen als Gefahr für den laufenden Betrieb eingeschätzt werden – das dem DFS zufolge im vergangenen Jahr nur zweimal in Frankfurt sowie je einmal in Stuttgart und Berlin-Tegel der Fall war.

Anfang März wiederholt sich die Geschichte am Flughafen Frankfurt , wobei diesmal zwischen etwa 11:30 und 13 Uhr aus Sicherheitsgründen keine Starts und Landungen mehr genehmigt werden. Mindestens 13 Flüge fallen aus, Dutzende weitere werden umgeleitet.

Ende April muß die DFS konstatieren, daß die Zahl der illegalen Drohnenflüge im Nahbereich von Flughäfen wieder zugenommen hat. So sind im ersten Quartal dieses Jahres bereits in 25 Fällen unbemannte Flugkörper im Nahbereich der Flughäfen gesichtet worden, während man zu diesem Zeitpunkt im Jahr zuvor nur 17 Fälle gezählt hatte. Am stärksten betroffen ist erneut Frankfurt mit 16 Zwischenfällen, vor Berlin mit drei, Hamburg mit zwei, sowie München, Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken mit jeweils einer Sichtung.

Gleichzeitig gibt die DFS bekannt, daß sie im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Konzept für die systematische Detektion von Drohnen an den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen entwickelt hat. Dazu sollen ab Mitte des Jahres Tests mit verschiedenen Drohnen-Detektionssystemen an Flughäfen durchgeführt werden.


Im Oktober nähert sich eine Drohne einem Passagierjet im Anflug auf den Flughafen Nürnberg bis auf wenige Meter – in einer Höhe von einigen hundert Metern rund 8 km vom Flughafen entfernt. Die Maschine mit rund 170 Passagieren und Besatzungsmitgliedern kann aber planmäßig landen. Trotz einer Sofortfahndung nach der Drohne und ihrem Besitzer, bei der ein Polizeihubschrauber das Fluggerät nahe einem Park sichtet, kann sich der Verursacher mitsamt seiner Drohne aber unerkannt entfernen.


Ein Zwischenfall der ‚besonderen Art‘ ereignet sich im September in Tel Aviv, als Aktivisten der Organisation Green Drone, um für die Freigabe von Cannabis zu werben, von einer Drohne Hunderte kleine Marihuana-Tütchen über dem Zentrum der Stadt abwerfen lassen. In einer über Telegram verbreiteten Ankündigung war bekannt gegeben worden: „Wir starten das Projekt Cannabisregen, das eine wöchentliche Lieferung von 1 kg Cannabis, aufgeteilt in kostenlose 2-Gramm-Tüten, in verschiedene Teile des Landes vorsieht.“

Zwar werden daraufhin zwei Männer festgenommen, die die Drohne gestartet und gesteuert haben sollen, doch nähere Details gibt es nicht. Die Presse mutmaßt jedoch, daß die Drohne mehr für virales Marketing als für Aktivismus eingesetzt wurde, denn der Kanal Green Drone ist auch ein Marihuana-Lieferdienst. Die abgeworfenen Tüten hätten demnach auch Visitenkarten mit einer Kontaktnummer für potentielle Kunden enthalten.


Ebenfalls im September 2020 berichten Piloten, daß im Umkreis des Flughafens von Los Angeles der Träger eines Raketenrucksacks (Jetpack) in der Nähe von landenden Maschinen herumgeflogen sei. Einer der  Piloten sichtet das Jetpack in etwa 275 m Entfernung von seinem Flugzeug in einer Höhe von 915 m. Sowohl die Flugaufsichtsbehörde FAA als auch das FBI gehen der Sache nach. Ein Jahr später erklärt das FBI jedoch, „daß die Piloten Ballons gesehen haben könnten.“


Wie aus einer späteren Berichterstattung im Zuge des Prozesses zu erfahren ist, setzt die Drogendealerin Brooke Dee Mott in Australien im September eine Drohne ein, um in der Nähe von Moama im Süden von NSW den Murray River mit einer kommerziellen Menge Drogen zu überfliegen, als die Grenzen zwischen den Bundesstaaten aufgrund der Covid-Abriegelungen geschlossen sind.

Die Drohne wird über das Wasser nach Victoria geflogen, wo ein aus Melbourne angereister Komplize mit den Drogen wartet und 336 g Methamphetamin an der Drohne befestigt, bevor diese nach NSW zurückgeflogen wird. Die Täterin wird im Oktober verhaftet und bekennt sich in zwei Fällen der Beteiligung an der Lieferung verbotener Drogen schuldig. Der Richter akzeptiert ihre aufrichtige Reue für ihre Rolle in der High-Tech-Schmuggeloperation und verurteilt sie zu einem zweijährigen intensiven Strafvollzug sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit.


Im November wird in Los Angeles der 22-jährige Andrew Rene Hernandez aus Hollywood verhaftet, nachdem seine Drohne Mitte September mit einem Polizeihubschrauber zusammengestoßen war. Der Mann hatte kurz nach Mitternacht in der Nähe Sirenen und den Hubschrauber gehört und ließ seine Drohne in die Luft steigen, um zu sehen, was vor sich ging.

Als er kurz wegschaut, kollidiert die Drohne mit dem Hubschrauber des Los Angeles Police Department (LAPD). Es wird zwar niemand verletzt, doch die Drohne beschädigt die Nase, die Antenne und die untere Verkleidung des Hubschraubers und zwingt den Piloten zu einer Notlandung.

Die LAPD-Beamte finden anschließend Teile der Drohne und entdecktn ein Fahrzeug, das von der Drohne abgestürzten beschädigt wurde. Weitere Ermittlungen, einschließlich einer Überprüfung der Kamera und der SD-Karte der Drohne, führen zur Identifizierung von Hernandez als mutmaßlichem Betreiber der Drohne, woraufhin das FBI einen Durchsuchungsbefehl vollstreckt. Das Vergehen wird nach Angaben der US-Staatsanwaltschaft mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet.


Im Dezember wiederum gibt es Feuerwehr-Alarm an der Berliner Gedächtniskirche am Breitscheidplatz, als sich eine 249 g schwere Drohne, die von zwei Piloten über ihre Handys ferngesteuert worden war, um Luftaufnahmen von der Kirche zu machen, in einer der Waben der berühmten Eiermann-Fassade des Kirchturms verhakt. Nachdem sämtliche Versuche fehlschlagen, die Drohne von dort zu entfernen, alarmieren die Piloten gegen 0.50 Uhr die Berliner Feuerwehr.

Im Laufe der Nacht gelingt es der Feuerwehr, die Drohne aus einer Höhe von 37 m zu bergen, wozu  allerdings ein enormer Aufwand notwendig ist. Wegen des Einsatzes von schwerem Gerät, konkret einem Teleskopmast-Kran, muß sogar die Tauenzienstraße abgesperrt werden. Gegen die beiden Piloten wird nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz ermittelt.

Sollte ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, könnten sie verpflichtet sein die Kosten von rund 3.700 € für den Einsatz der Feuerwehr zu tragen. Gegen die aktuellen Regeln haben die Drohnen-Piloten aber wohl nicht verstoßen, denn der Breitscheidplatz ist keine Flugverbotszone und das Gewicht der Drohne liegt genau 1 g unter dem Limit, für den ein kleiner Drohnen-Führerschein notwendig gewesen wäre#

Und hätte die Berliner Feuerwehr selbst eine Drohne mit Greifer parat, wäre die Bergung innerhalb von Minuten und ohne großen Aufwand möglich gewesen.

 

Weiter mit den Elektro- und Solarfluggeräten 2020 ...