allTEIL C

FÖrderung der Sonnenenergie


In der Einführung sind bereits einige Zahlen genannt worden, die mit der allgemeinen Förderung nichtfossiler und nichtnuklearer Energieträger zusammenhängen. Die hier folgenden Zahlen betreffen in der Hauptsache die Förderung der Sonnenenergie in ihren verschiedenen Formen, angefangen von der Grundlagenforschung bis hin zur Subventionierung und Unterstützung der Absatzmärkte. Der aktuelle Stand der Übersicht reicht von den Anfängen bis 2008 und umfaßt auch einige internationale Beispiele.

Ausgewählte Länder

Bundesrepublik Deutschland


Bis 1973 standen keine staatlichen Fördermittel zur Verfügung. Für die Kernfusion – die als weitere ‚Alternative’ allerdings frühestens in 50 Jahren funktionierende Kraftwerke verspricht – werden dagegen jährlich bis zu 230 Mio. DM bereitgestellt.

Zwischen 1974 und 1977 werden 50 Mio. DM für die Förderung der Solarenergie ausgegeben, zwischen 1975 und 1980 sind pro Jahr etwa 22 Mio. DM geplant, bei günstigem Forschungsverlauf wird auch mehr in Aussicht gestellt. Im Gegensatz dazu wird die Kerntechnik allerdings mit mehrstelligen Milliardenbeträgen gefördert.

Zwischen 1978 und 1982 fließt ein Teil des 4,35 Milliarden DM umfassenden 6-Jahres-Energiespar-Programmes der Bundesregierung zusätzlich in die Förderung von solarbegeisterten Bauherren, die sich  zum Einbau einer Solaranlage entschließen (Investitionskosten maximal 12.000 DM, Zuschuß 20 % –25 %). Bis 1980 werden im Rahmen dieser Solarförderung allerdings erst etwa 229 Mio. DM in Anspruch genommen, was rund 80.000 Anlagen entspricht, während dadurch ein Gesamtauftragsvolumen von ca. 21 Mrd. DM ausgelöst wurde.

Tatsächlich wurde die Solarenergie 1980 mit nicht mehr als 37 Mio. DM gefördert, von denen 13 Mio. DM in die Solarzellenforschung flossen. Der Gesamthaushalt nannte 1980 für ‚Neue Energiequellen’ insgesamt 198 Mio. DM – doch der Löwenanteil davon verschwand in den bislang relativ fruchtlosen Brutstätten der Kernfusionsforschung.

1988 liegen die Aufwendungen der Bundesregierung für die Erforschung der Photovoltaik mit etwa 80 Mio. DM auf gleicher Höhe mit denen der USA und Japans. Doch mit Ausnahme der Photovoltaik und der Solarthermie werden die Mittel überall sonst auf Null heruntergefahren. Im Jahr 1989 ist das deutsche Programm in diesem Sektor mit rund 100 Mio. DM das weltweit größte. Insgesamt sind in Deutschland seit 1975 ca. 600 Mio. DM in die Entwicklung der Photovoltaik für den terristischen Einsatz geflossen – und damit fast ausnahmslos in die Kassen der Industriekonzerne, mit einigen universitären Ausnahmen.

Seit Anfang 1989 laufen in Berlin Vorstudien für das Megawatt-Projekt, bei dem es um den Einsatz von Solarenergie in der gewerblichen Industrie geht. Das Ziel ist die Demonstration der Anwendung und die Ankurbelung der Solarzellenproduktion, da gerade im Gewerbe tagsüber Spitzenlasten anfallen, in denen der Strom doppelt so viel kostet, wie ‚normale’ Elektrizität. Bis 1992 sind von den ursprünglich zugesagten fünf Vorhaben mit insgesamt 174 kW allerdings erst zwei in Ost-Berlin bewilligt, eine Druckerei und ein Elektronik-Hersteller. Die Förderquoten betragen 50 % vom Bund und 25 % vom Land Berlin.

Das Münchner Umweltreferat legt 1989 das erste städtische Förderprogramm für private Solarstromanlagen auf (Zuschuß 30 %), bei dem beispielsweise 1991 rund 300 Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und vier Photovoltaikanlagen gefördert werden. 1992 gibt es in der Stadt schon etwa 650 Anlagen mit einer gesamten Kollektorfläche von rund 10.000 m2. Die Stadtverwaltung selbst zapft für 13 Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, dem U-Bahn-Betriebsbahnhof, dem Campingplatz Thalkirchen und das Michaelibad die Sonne an. Auch die Schäffler des Glockenspiels am Rathausturm drehen sich mit Sonnenstrom. Als bundesweiter Vorreiter bei der Umrüstung großer Wohnblöcke gilt die Wohnungsgenossenschaft München-West, die zwischen 1987 und 1992 insgesamt 14 Wohnanlagen mit 1.010 Wohnungen auf solare Warmwasserversorgung umgestellt hat, mit einer Gesamtinvestition von 2,5 Mio. DM. Die Solarstrom-Einspeisevergütung der Münchner Stadtwerke beträgt 16,61 Pfennig pro kW/h.

Ebenfalls 1989 beschließt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT), daß etwa 40 % der rund 1 Mrd. DM, die in den folgenden vier Jahren für die neuen und erneuerbaren Energien vorgesehen sind, in die Photovoltaik fließen sollen, wobei hier in erster Line Pilot- und Demonstrationsprojekte gefördert werden sollen.

1990 stehen für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien 244,5 Mio. DM durch das BMFT zur Verfügung (Solarenergie, Wind, Biogas, Geothermalenergie und Wasserkraft). Zur Bündelung ihrer Arbeiten im Bereich der Solarenergie gründen mehrere Institute einen Forschungsverbund – beteiligt sind das Forschungszentrum Jülich, das Hahn-Meitner-Institut in Berlin, die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart sowie die Fraunhofer-Gesellschaft. Es geht um eine bessere Abstimmung der Projekte und ihre Koordinierung.

Ab 1991 wird ein Breitentest der Photovoltaik gestartet, bei dem bundesweit rund 1.500 netzgekoppelte Kleinanlagen zwischen 1 und 5 kW auf Hausdächern mit Bundes- und Landesmitteln gefördert werden sollen. Das 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programm startet am 1. Juli und umfaßt neben den 1.500 Dächern in den alten, auch 750 Dächer in den neuen Bundesländern. Die Antragsfrist läuft bis Ende 1992. In den alten Bundesländern und West-Berlin übernimmt das BMFT dabei einen Zuschuß von 50 % bei einer Obergrenze von 27.000 DM pro installierten kW. In den neuen Ländern einschließlich Ost-Berlin beträgt der BMFT-Zuschuß sogar 60 %. Ergänzend wird in den meisten alten Ländern eine Landesförderung von 20 % gewährt (Berlin: 25 %), in den neuen Ländern sind es 15 %. Der Satz der Einspeisevergütung beträgt rund 16,7 Pfennig pro kW/h. Kritiker beklagen allerdings, daß die rund 150 Anlagen pro Flächenstaat viel zu wenig sind, außerdem werden nur Solarzellen aus deutscher Produktion gefördert und die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt nur sehr schleppend. In Brandenburg geht so z.B. die erste Anlage erst im Februar 1992 in Betrieb, während bundesweit bis zu diesem Zeitpunkt etwa 2.000 Anträge eingereicht worden, 499 Anlagen bewilligt und schon 221 Anlagen angeschlossen worden sind. Von dem Berliner Kontingent mit 116 Anlagen sind bislang erst 25 bewilligt, allerdings sind seit Februar 1991 insgesamt knapp 1.600 Anfragen registriert worden. Der Breitentest ist mit einem mehrjährigen Meß- und Auswertungsprogramm gekoppelt, das vom Freiburger Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) in Zusammenarbeit mit weiteren Fachinstituten durchgeführt wird. Bis 1995 stehen für das Programm rund 80 Mio. DM zur Verfügung.

Zu dieser Zeit wird auch das 100-MW-Windprogramm aufgelegt, dem später ein 250-MW-Windprogramm folgt (usw.) – darüber mehr unter Windenergie.

1991 stellt das BMFT für die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien und der rationellen Energieverwendung 318 Mio. DM zur Verfügung.

1992 wird auf einem Symposium im Reichstag das Konzept Das solare Regierungsviertel vorgestellt und diskutiert. Man plant für das neue Bundeskanzleramt und die weiteren umliegenden Regierungsbauten den Einsatz verschiedener passiver und aktiver Solartechnologien, eine verlustarme Wärme-Kraft-Kopplung, eine besondere Dämmung und sogar Elektroautos und -kleinbusse im Shuttle-Dienst. Später kommen ein Erdspeicher und eine mit Pflanzenöl betriebene Heizanlage hinzu. Das Projekt soll im Rahmen der Solarhauptstadt Berlin eine Schrittmacherfunktion übernehmen. Tatsächlich werden sogar auf dem Reichstag selbst Solarzellen installiert.

Anfang 1993 wird in den neuen Bundesländern die Antragsfrist im Rahmen des 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programms bis zum 30. Juni 1993 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt gibt es in Berlin schon etwa 100 geförderte Anlagen – im Laufe des Jahres sollen noch 50 weitere dazu kommen. Das derzeit gültige Einspeisegesetz sieht 16,53 Pfennig pro kW/h vor – weswegen ‚avantgardistische’ Städte wie Aachen sich mit den Stromunternehmen anlegen und bis zu 2 DM pro kW/h fordern. In Aachen betrachtet man sich als Vorreiter für etwa 25 weitere Städte, darunter auch Wuppertal, die dem Modell folgen möchten. In Berlin schließen sich mehrere private Solarstrom-Produzenten zu einer Initiative zusammen, die von der Bewag eine kostendeckende Vergütung fordert. Gegen diese Pläne leisten die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke („nicht vertretbar“) sowie der Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt erbitterten Wiederstand. Als einzige Gemeinde schafft es im November 1993 das bayerische Freising, Verträge zwischen privaten Solarstromlieferanten und den örtlichen Stadtwerken unter Dach und Fach zu kriegen.

Nach Auslaufen des 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programms auch in den neuen Bundesländern lautet die Bilanz folgendermaßen: Es wurden mehr als 60.000 Anfragen bearbeitet. Von den 3.800 eingereichten Förderanträgen stammten 1.100 aus den neuen Ländern. Von den im Programm vorgesehenen 2.250 Anlagen wurden bereits 1.800 bewilligt, davon gut 400 in den neuen Ländern. Mehr als 1.200 Anlagen mit einer Gesamtspitzenleistung von etwa 3 MW sind zu diesem Zeitpunkt bereits installiert. Insgesamt wurden dafür vom Bund 80 Mio. DM und von den Ländern 30 Mio. DM bereitgestellt. Begleitend zum 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programm wurden auch Schulungskurse für das Elektro- und Dachdeckerhandwerk durchgeführt, die sich als großer Erfolg erwiesen. Im Anschluß an das Programm beabsichtigt das BMFT die Photovoltaik zukünftig mit jährlich 80 Mio. DM zu fördern – die direkte Umsetzung und Installation allerdings mit nur 5 Mio. DM.

1993 stellt das BMFT für den Förderbereich Photovoltaik insgesamt 97 Mio. DM zur Verfügung (andere Quellen: 112 Mio. DM), die in erster Linie in die Entwicklung von leistungsfähigeren und kostengünstigeren Solarzellen und -modulen fließen (davon gehen 88 Mio. DM als ‚Subventionen’ an die Großhersteller). Der Forschungsverbund Solarenergie – aus sechs Institutionen und Großforschungseinrichtungen zusammengeschlossen – verkündet, daß das BMFT im Laufe der vergangenen 20 Jahre insgesamt 4 Mrd. DM für erneuerbare Energie und rationelle Energieverwendung ausgegeben hat. Ein neues Programm läuft unter dem Titel Solarthermie 2000 an, dessen Schwerpunkt bei öffentlichen Gebäuden in den neuen Bundesländern liegt. Geplant sind maximal 100 solarthermische Anlagen mit mehr als 100 m2 Kollektorfläche zur Brauchwassererwärmung oder zur Vorwärmung großer Heizungsanlagen.

Im Oktober 1993 wird der gemeinnützige Verein ‚Internationales SolarCentrum Berlin e.V.’ in das Vereinsregister eingetragen. Er war bereits im Dezember 1992 gegründet worden, um eine zentrale Stelle zur Koordinierung zu schaffen, da „den erneuerbaren Energie in Forschung, Entwicklung und Demonstration die erforderliche Finanzierung fehlt.“ Langfristig will man damit auch die Ansiedlung der geplanten Solarenergieagentur der Vereinten Nationen (ISEA) vorbereiten.

1994 fördert die Bundesregierung erstmals auch thermische Solaranlagen. Für Einfamilienhäuser beträgt der Zuschuß bis zu 1.500 DM, für Mehrfamilienhäuser 250 DM pro m2 Kollektorfläche. Diese Zuschüsse können allerdings nur beantragt werden, wenn die Anlage an einem vor 1990 fertiggestellten Haus angebracht wird. Die Bearbeitungszeit eines Antrags dauert etwa ein Jahr (!).

Im März 1994 erscheinen bundesweit ganzseitige Zeitungsanzeigen, die von EUROSOLAR, der E.-F.-Schumacher-Gesellschaft, dem Verein ARTISTS UNITED FOR NATURE und der Naturwissenschaftler-Initiative „Verantwortung für den Frieden“ geschaltet werden. Es handelt sich um einen Aufruf zur Solar-Energie-Initiative (SEI), die von 500.000 neuen Arbeitsplätzen ausgeht, sofern eine ökologische Steuerreform, Markteinführungsprogramme, ein Energiewirtschaftsgesetz und andere juristische und institutionelle Instrumente umgesetzt werden.

Bis April 1994 wurden im Rahmen des 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programm rund 1.800 PV-Anlagen installiert. Das Magazin natur verkündet: „40.000 Bundesbürger wollen Sonnenstrom – der Staat fördert nur 2.000“ und zieht daraus den Schluß, „wir brauchen ein 100.000-Dächer-Programm für die Solarenergie.“

Die Förderprogramme der Länder fallen 1994 sehr unterschiedlich aus:

Land Förderhöhe
Baden-Württemberg 2.000 DM bei EFH, ZFH bis 20 %, max. 20.000 DM bei MFH (*)
Bayern bis zu 30 % bis max. 30.000 DM
Berlin 60 % bis max. 25.000 DM/WE für Modernisierung
Brandenburg 30 %, max. 5.000 DM/WE
Bremen 3.600 DM pro Anlage bis 10 m2, max. 30 % bei über 10 m2
Hamburg 4.000 DM für EFH, ZFH, MFH, abzüglich 1.000 DM bei bereits bestehendem Wasserspeicher
Hessen 3.000 DM bei EFH, 1.500 DM/WE, max. 30 % bei MFH
Mecklenburg-Vorpommmern ??
Niedersachsen 3.000 DM, max. 20 % (geplant ab Mitte 1994)
Nordrhein-Westfalen pauschal 1.200 DM plus 250 DM/m2
Rheinland-Pfalz bis 25 %, max. 750 DM/m2
Saarland max. 3.600 DM für EFH, ZFH, max. 15.000 DM für MFH
Sachsen 20 %, max. 4.000 DM für EFH, ZFH
Sachsen-Anhalt bis 30 %, max. 6.000 DM für EFH, bis 30 %, max. 60.000 für MFH
Thüringen bis 20 %, max. 10.000 DM

(*) EFH = Einfamilienhaus, ZFH= Zweifamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit


Nach Freising haben inzwischen auch andere Städte höhere Vergütungen für Solarstrom durchgekämpft: Aachen, Lüneburg, Ratingen, Eschweiler und Wuppertal.

Im August 1994 erfolgt die erste Auswertung des 1.000-Dächer-Photovoltaik-Programm im Rahmen des angekoppelten Meß- und Auswertungsprogramms durch das Freiburger Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE): Zwischen Hamburg und dem Rheinland besteht ein wetterbedingtes Süd-Nord-Gefälle von etwa 30 % Ertragsunterschied. Die früher als neuralgische Punkte geltenden Wechselrichter funktionieren zufriedenstellend. Der durchschnittliches Ertrag der 625 untersuchten Anlagen liegt bei fast 700 kW/h je installiertem kW Solarzellen. Lehrer stellen mit 23 % die größte Gruppe der Anlagenbetreiber, es folgen mit 17 % (elektro-)technische Berufe vor Baufachleuten (inkl. Architekten), Kaufleuten und Ärzten/Apothekern mit jeweils rund 8 %. Wenn Ende des Jahres alle 2.250 Anlagen installiert sind, wird dies einer Kapazität von 6 MW Solarstrom entsprechen – mehr als in jedem anderen Land der Welt. Die weiteren Auswertungen werden jährlich als kostenlose Journale des ISE veröffentlicht. Der Endbericht soll 1998 vorgelegt werden.

Das Bayernwerk stellt ab 1996 und bis 2000 für die Förderung rationeller Energieverwendung und erneuerbare Energie in Bayern einen Gesamtbetrag von 100 Mio. DM zur Verfügung. Der Betrag wird in die folgenden Bereiche geviertelt: Effizienter Energieeinsatz, Wärmepumpen/Solarkollektoren, Biomasse sowie Photovoltaik – wo das bisherige Programm Sonne in der Schule durch Sonne im Rathaus abgelöst wird. Die Freiburger Energie- und Wasserversorgungs-AG (FEW) fördert in ihrem Versorgungsgebiet die solare Energieerzeugung bis Ende 1997 mit einem einmaligen Investitionszuschuß von 2 DM pro eingespartem Kilogramm CO2. Damit soll sich die Zahl der in Freiburg installierten Solaranlagen innerhalb von zwei Jahren verdoppeln.

Anfang 1997 vereinbart Berlin das Programm Energie 2000, bei dem bis 2001 mit insgesamt 40 Mio. DM die Entwicklung und Errichtung umweltschonender Energieanlagen mit einer Gesamtleistung von 10 MW gefördert werden sollen. Es handelt sich um die bundesweit umfangreichste Förderung (derzeit sind bundesweit etwa 3 MW Solarstromleistung installiert). Zentraler Punkt des neuen Programms, das Berlin zur Solarhauptstadt machen soll, sind Investitionszuschüsse und Einspeisevergütungen. Die Bewag unterstützt dabei den Kaufpreis von PV-Anlagen mit 50 %. Die Betreiber erhalten eine ‚kostenorientierte’ Einspeisevergütung von 81 Pfennig pro kW/h während einem Vergütungszeitraum von 15 Jahren. Da aber nur die jeweils günstigsten Anbieter berücksichtigt werden, befürchtet die Branche einen Dumping-Wettbewerb. Außerdem müssen zuvor Landes-Fördermittel der IBB beantragt werden (50 %).

Ebenfalls 1997 startet der Bundesverband Deutscher Fertigbau eine 10.000-Dächer-Initiative, bei der die 36 Mitgliedsfirmen bis Mitte 1999 fabrikneue Häuser ohne Aufpreis bzw. mit Vorzugsbedingungen mit Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung aus.

Bund und Länder haben zwischen 1990 und 1997 insgesamt etwa 7.300 PV-Anlagen mit zusammen 23 MW Leistung gefördert. Im gleichen Zeitraum wurden über 100.000 solarthermische Anlagen gefördert, die zusammen auf etwa 740.000 m2 Kollektorfläche kommen.

Die Forschungsmittel für Solarenergie sinken 1997 auf 60 Mio. DM.

Im August 1998 startet die Deutsche Bundesstiftung Umwelt die Solarkampagne 2000, bei der ab 1999 mit einer Fördersumme von 10 Mio. DM solarthermische Demonstrationsanlagen auf den Dächern mehreren hundert kirchlicher Einrichtungen installiert werden sollen. Dabei soll der ‚hohe Vorbildcharakter’ der Kirchen genutzt werden.

Inzwischen gibt es ein vom Bund gefördertes 100.000-Dächer-Programm, das im Januar 1999 anläuft und eine Kapazität von rund 250 MW schaffen soll. Hierbei wird ein zinsfreier Kredit mit 10 Jahren Laufzeit angeboten, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind und die letzte Rate erlassen wird. Umgerechnet entspricht dies einem Zuschuß von 40 % der Kosten. Das Bundeswirtschaftsministeriums will zwischen 1999 und 2004 hierfür 900 Mio. DM bereitstellen. Die KfW gibt Mitte des Jahres bekannt, daß im ersten Halbjahr 1999 etwa 70 Mio. DM an zinslosen Darlehen für den Bau von 2.000 Solaranlagen ausgereicht worden sind, für das Gesamtjahr wird mit etwa 6.000 Anlage gerechnet. Täglich gingen rund 300 Anfragen ein. Nach Angaben des Ministeriums wird die Solarenergie über ‚mehrere Jahre’ sogar mit einer Milliarde DM unterstützt, dazu kommen noch einmal 200 Mio. DM Subventionen aus den Einnahmen der Ökosteuer. Es handelt sich um das größte entsprechende Förderprogramm weltweit. Das Ministerium rechnet damit, daß durch diese Förderung Investitionen von ca. 2 Mrd. DM ausgelöst werden.

Ebenfalls 1999 startet das Land Brandenburg mit einem 4 Mio. DM Programm zur Förderung von Solaranlagen, das neben privaten Haushalten auch kleinen und mittleren Betrieben zugute kommt. Einfamilienhäuser-Anlagen werden pauschal mit 1.500 DM gefördert, andere Anlagen bis max. 50 %. Das Brandenburger Wirtschaftministerium hat seit 1991 die Errichtung von 2.300 Solaranlagen mit rund 11 Mio. DM gefördert. In diesem Jahr 1999 werden für erneuerbare Energien insgesamt 17,2 Mio. DM vergeben, eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr.

In Berlin starten im Rahmen des Energie 2000 Programms die Projekte SolarStrom (Stromkunden der Bewag zahlen 20 % Mehrkosten für ‚reinen’ Solarstrom) und SolarInvest (Beteiligung an Solarstromanlagen der Bewag). Außerdem können über ein weiteres Projekt, die SolarstromBörse, Besitzer von Solaranlagen ihren Strom verkaufen.

Ab Mai 1999 wirbt die Berliner Solarkampagne 1999 für die Nutzung der vielfältigen Fördermöglichkeiten für Solaranlagen. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, des Bundes Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Bundes der Energieverbraucher e.V. (BdE).

Die Förderprogramme der Länder fallen auch 1999 immer noch sehr unterschiedlich aus (die folgenden Zahlen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser):

Land Solarstrom Solares Warmwasser
Baden-Württemberg Kredit, 4 % zinsverbilligt, max. 18.000 DM je kWp Kredit, 3 % zinsverbilligt, max. 10.000 DM
Bayern - bei Kosten bis 10.000 DM 1.000 DM Förderung, darüber 1.500 DM
Berlin 50 % der Kosten, max. 25.000 DM je Wohnung 30 % der Kosten, max. 20.000 DM je Wohnung
Brandenburg Aufstockung der Bundesförderung auf max. 50 % der Kosten Normalsatz 1.500 DM bei 6 m2 Kollektorfläche
Bremen 8.000 DM/kWp, max. 50 % der Kosten 2.000 DM bis zu 10 m2 Kollektorfläche
Hamburg kostendeckende Vergütung Kollektoren: bis 600 DM/m2
Hessen max. 30 % der Kosten, max. 5.10 DM/kWp Max. 2.000 DM oder 20 % der Kosten plus 1.000 DM für neuen Heizkessel
Mecklenburg-Vorpommern max. 40 % der Kosten max. 2.000 DM oder 20 % der Kosten
Niedersachsen derzeit. Kredit: 2,5 % Zinsen, max. 70 % der Kosten geplant: Kredit mit 2,5 % Zinsen, ab 4 m2 Kollektorfläche oder 3 m2 Vakuumröhren
Nordrhein-Westfalen je nach Größe der Anlage, bei 3 kWp zwischen 14.100 und 17.100 DM pauschal 1.300 DM, bei Integration der Heizung 1.500 DM plus 200 DM/m2
Rheinland-Pfalz - -
Saarland bis zu 3 kWp: 5.000 DM/kWp max. 1.500 DM
Sachsen - max. 300 DM pro m2 plus 200 DM für Wärmemengenzähler
Sachsen-Anhalt - max. 30 % der Kosten, bis zu 6.000 DM
Thüringen 8.500 DM/kWp, über 2 kWp: 7.500 DM max. 499 DM pro m2 Kollektorfläche


Die Vergütungen für Solarstrom sind zwischenzeitlich zumindest teilweise auch weiter angestiegen: Die Stadtwerke Heidelberg und Kiel zahlen bis 2,00 DM, in Aachen bekommt man bis 1,89 DM, in Gütersloh bis 1,87 DM und in Hamburg 1,80 DM pro kWh.

Mitte des Jahres wird bekannt, daß das ursprüngliche Förderprogramm des Bundes für erneuerbare Energien (in erster Linie Solar- und Biogasanlagen), das alleine für 1999 mit 300 Mio. DM veranschlagt wurde, in diesem und dem nächsten Jahr auf jeweils nur 75 Mio. DM zusammengestrichen wird. Außerdem müssen auch die regenerativen Energieanlagen die Ökosteuer abführen – was im Grunde völlig unsinnig ist. Erst ab 2000 sollen sie davon befreit werden.

1999 startet der Arbeitskreis für umweltbewusstes Management B.A.U.M. die Solarkampagne 2000 – und das Wirtschaftsministerium die Kampagne Solar – na klar. Beide Kampagnen sollen gemeinsam im Laufe von drei Jahren 1,2 Mio. m2 zusätzliche Kollektorfläche schaffen. Die Solarkampagne 2000 soll drei Jahre lang laufen, sie wird als Promotionskampagne von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), der Industrie, dem Handwerk und den Bundesländern mit 12 Mio. DM finanziert. Angestrebt wird ein jährlicher Zuwachs von 80.000 Solaranlagen (mit durchschnittlich 5 m2 Kollektorfläche). Bis 2010 soll in der BRD damit ein Marktvolumen von 25 Mrd. DM erreicht werden. Die Kampagne Solar – na klar will ihrerseits im Laufe der kommenden drei Jahre 400.000 thermische Solaranlagen anstoßen, sie wird mit 4 Mio. DM ebenfalls von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanziert und von B.A.U.M. organisiert.

Am 1. September 1999 startet das offizielle Förderprogramm der Bundesregierung, das bis 2003 mit jährlich 200 Mio. DM ausgestattet ist und sich schwerpunktmäßig mit solarthermischen Anlagen befaßt.

Das am 1. April 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) der Bundesregierung subventioniert ins Netz eingespeisten Solarstrom mit 0,99 DM pro kW/h und löst einen neuen Boom bei PV-Anlagen aus. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres wurden über 10.000 Anträge gestellt.

Das aufgrund einer Antragsflut kurzzeitig unterbrochene 100.000-Dächer-Programm wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2000 wieder weitergeführt – die Fördersumme für dieses Jahr war bereits Ende März fast vollständig aufgebraucht, außerdem hatte sich der Bundesrechnungshof mit einer Prüfung eingeschaltet. Die Förderbedingungen für kleine Anlagen wurden allerdings erheblich verbessert, sie werden jetzt zu 100 % mit zinsgünstigen Darlehen finanziert, Großanlagen über 5 kW hingegen nur noch zur Hälfte. Außerdem wird der Restschuldenerlaß gestrichen. Dagegen wird das Programm von sechs auf fünf Jahre gekürzt – bei gleichbleibender Fördersumme. Somit stehen pro Jahr statt 180 Mio. DM sogar 220 Mio. DM zur Verfügung.

Die Berliner Solarfirma Solon erwägt 2000 aufgrund des undurchsichtigen Förderdschungels den Umzug weg aus der ‚Solarhauptstadt’ – alleine bei der IBB würde die Bearbeitung eines Förderantrags 270 Tage dauern (!). Die Haushaltssperre Anfang November stoppt auch jede weitere Solarförderung.

Seit 2001 werden detaillierte Fachinformationen im Internet veröffentlicht – von der Solarförderung bis zur Anlagendimensionierung. Über den aktuellen Stand kann man sich dort leicht informieren, ein empfehlenswertes Portal ist www.solaratlas.de des BSW-Bundesverband Solarwirtschaft e.V., wo über 350.000 Förderdaten des Marktanreizprogramms abgelegt sind (Stand 2006).

Holland


1994 einigen sich die Regierung, Solarhersteller und Energieunternehmen auf den folgenden Zeitplan: bis 1997 sollen jährlich 14.000 neue Solarbrauchwasseranlagen installiert werden, bis 2010 insgesamt 400.000 Anlagen. Flankierend vergibt die Regierung Zuschüsse. Bis 2010 sollen außerdem 250 MW Solarstrom erwirtschaftet werden.

Japan


Bis 1974 werden insgesamt nur etwa 20 Mio. DM für alternative Energiequellen ausgegeben. In diesem Jahr startet das Außenhandelsministerium MITI mit dem Sunshine-Project das erste japanische Förderprogramm.

Doch schon in einer Pressemeldung von 1979 wird eine zukünftige Förderung in einem Umfang von 23 Mrd. Dollar genannt, allerdings ohne weitere Angaben. Später zeigt sich, daß zwischen 1977 und 1981 für die Solartechnik nur 100 Mio. $ zur Verfügung stehen, allerdings stecken Privatfirmen wie Sanyo (1981 alleine 125 Mio. DM) wesentlich größere Beträge in die Forschung als anderswo.

Man hatte gleich nach der Ölkrise 1973/74 von einem Crash-Programm gehört, in dem erst die Solarzellenforschung, dann ihre großtechnische Herstellung und schließlich ab 1986 der Vorstoß auf den Weltmarkt mit einigen Milliarden $ gefördert werden sollte. Später wurde allerdings ein Mantel des Schweigens über das japanische Solarzellenprogramm gelegt und man hörte lange Zeit nichts mehr davon.

Das Interesse der japanischen Regierung an regenerativen Energiequellen nimmt in den 80er Jahren stark zu, sie gründet daher eine Forschungsstelle des MITI, die New Energy and Industrial Development Organization (NEDO), die mit einem Jahresetat von umgerechnet 90 Mio. DM verschiedene Forschungen in diesem Bereich fördert. Neben der Massenproduktion soll die Solartechnik selbst weiterentwickelt werden – wie auch die Stromübertragung durch Hochtemperatur-Supraleiter, deren Entwicklung seit 1988 vom MITI unterstützt wird.

Ebenfalls 1988 wird im Forschungszentrum der Sanyo Electric Co. in Osaka das Projekt Genesis geboren, das ausgeschrieben äußerst programmatisch klingt: Global Energy Network Equiped with Solar Cells and International Superconductor Grids. Man plant den über die gesamte Erde verteilten Bau riesiger Solarzellen-Kraftwerke, die mittels Hochtemperatur-Supraleitern untereinander und mit den nationalen Stromnetzen verbunden sind. Man rechnet mit der Erreichung dieses Ziels um 2030 und fordert vom japanischen Staat die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen. Genesis soll etwa die Hälfte des weltweiten Energiebedarfs decken. 1992 wird mit der Entwicklung der Komponenten begonnen, um innerhalb von 10 Jahren die erste Pilotanlage errichten zu können. Das MITI unterstützt das Projekt.

Doch auch die privaten Unternehmen engagieren sich zunehmend stärker. 1990 werden so zum Beispiel bei Sanyo 14 % der F&E-Ausgaben von knapp 1 Mrd. DM für die ‚soft-energy’ aufgewendet.

1991 ist in Japan die Einspeisung privat erzeugten Stroms in das öffentliche Netz noch nicht erlaubt, das Verbot wird nun aber Schritt für Schritt aufgehoben.

1993 werden 97,4 Mio. DM genannt, die in Japan in diesem Jahr in die Solarenergie-Forschung fließen. Es wird bekannt, daß das MITI bis 2000 ein gewaltiges Solarprogramm auf die Beine stellen will – mit insgesamt 700 Mio. DM. Dabei sollen 61.500 Häuser mit staatlich subventionierten Solardächern von jeweils 30 m2 gedeckt werden, was einem Ertrag von etwa 3 kW pro Haushalt entspricht.

Die NEDO betreibt ein systematisches Entwicklungsprogramm, das bis 2010 reicht. Bis dahin sollen PV-Anlagen mit insgesamt 4.600 MW Leistung installiert werden. Bis 2000 soll durch neue Technologien und Massenproduktion der Preis einer kW/h auf 20 – 30 Yen (30 – 50 Pfennig) fallen und damit gegenüber den konventionellen Strompreisen konkurrenzfähig werden. Im Rahmen des 1993 neu gestarteten New Sunshine Programme sind für den Gesamtbereich nicht-nuklearer Forschungs- und Wirtschaftshilfen alleine für 1994 etwa 820 Mio. DM (knapp 53.000 Mio. Yen) vorgesehen.

Im Dezember 1994 erscheint eine interministerielle Richtlinie für die Nation mit dem Namen ‚Basic Guidlines for New Energy Introduction’ mit Zielvorgaben bis 2000 und 2010 in Bereichen wie Photovoltaik, Solarwärme, Brennstoffzellen, Wind- und Wellenenergie usw.

Im Rahmen des inzwischen angelaufenen New Sunshine Programme werden 1995 rund 15.000 Dächer mit Solarmodulen bestückt, was durch einem staatlichen Zuschuß von 558 Mio. $ ermöglicht wird (in Deutschland werden zum gleichen Zeitpunkt und für das gleiche Ziel 5 Mio. DM bereitgestellt!). Bis 2000 sollen bereits 400 MW installiert sein. Inzwischen gibt es auch in Japan ein Stromeinspeisegesetz mit angemessener Vergütung.

Das Budget des New Sunshine Programme beträgt 1997 rund 300 Mio. DM, davon fließen 180 Mio. DM in die Installation von 8.400 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von rund 30 MW, der Rest in die Forschung und Entwicklung.

Aufgrund der schlechten Konjunktur läuft das japanische 70.000-Dächer-Programm nur schleppend, für 1998 wurde mit einem Zuwachs von ca. 20 % gerechnet. Das Programm läuft 2002 aus.

Im Januar 2008 gibt die japanische Regierung ihr Ziel bekannt, bis 2030 die Photovoltaik auf 30 % aller Haushalte auszudehnen. Von derzeit 400.000 Anlagen würde die Zahl damit auf 14 Millionen ansteigen. Aus diesem Grund wird auch die Entwicklung von besonders preisgünstigen Solarpanelen gefördert. Alleine im Staatsetat 2008 sollen hierfür 2 Milliarden Yen bereitgestellt werden.

Spanien


Nach einer Ankündigung des spanischen Industrieministeriums vom 9. November 2004 sollen ab 2005 alle Neubauten eine Solaranlage erhalten. Auch bei Renovierungen ist die Sonnenenergienutzung einzuplanen.

USA


Solarförderung in den USA: 1973 (3,8 Mio. $) – 1975 (144 Mio. $) – 1978 (400 Mio. $) – 1979 (700 Mio. $, andere Quellen sprechen von 1 Mrd. $) ...der Anfang einer Entwicklung.

Für 1980 waren dann schon 6 Mrd. $ geplant, und danach bis 1985 jährlich 2,5 Mrd. $. Eine andere Quelle spricht von nur 1,5 Mrd. für die gesamte Zeit von 1977 bis einschließlich 1981 (BMFT-Stellungnahme 9/1788 vom 23.06.1982).

Ab 1978 sind die amerikanischen Energieversorger dazu verpflichtet, den Strom auch von Kleinanbietern zum jeweiligen Marktpreis aufzukaufen.

1993 wird ein Betrag von 65,5 Mio. DM genannt, der in den USA für die Sonnenenergie-Forschung ausgegeben wird.

1998 startet Arizona den Wettbewerb auf dem Strommarkt, dabei müssen die Stromversorger 0,5 % ihrer Elektroenergie auf solarem Weg erzeugen.

Im November 2005 schätzt die Deutschen Energie-Agentur (Dena), daß sich die Entwicklung des US-Photovoltaikmarkts in den nächsten Jahren deutlich beschleunigen wird. Ein Wachstum von 85 MW installierter Leistung im Jahr 2004 auf rund 700 MW im Jahr 2010 ist möglich. Grund ist das Ende 2005 verabschiedete Energiegesetz, das für die Jahre 2006 und 2007 Steuervergünstigungen für Solaranlagen von 30 % vorsieht.

2005 wird die Solar-Forschung von der US-Regierung mit rund zehn Millionen Dollar gefördert. Industrieexperten fordern allerdings mindestens 30 Millionen Dollar pro Jahr.

Am 12.01.2006 startet die California Public Utilities Commission (PUC) ein Eine-Million-Dächer-PV-Solarprogramm, das größte in den USA. Innerhalb der nächsten Jahre sollen 2,9 Milliarden US-$ in das Programm gesteckt werden. Bis 2017 sollen kalifornische Dächer zusammen 3.000 MW Elektrizität produzieren.

In den USA wird Ende 2007 ein gigantischer Plan vorgestellt, wie das gesamte Land bis 2050 auf Solarenergie umzustellen ist, wofür 420 Milliarden US-$ investiert werden sollen. Damit könnten dann 69 % des Elektrizitätsbedarfs sowie 35 % des gesamten Energiebedarfs, inklusive des Transportwesens, mit Solarenergie gedeckt werden. Es ist allerdings fraglich, ob dieser Vorschlag, der auf Initiative verschiedener Wissenschaftler erarbeitet wurde, auch eine staatliche Förderung erhält.


Außerdem wird die Förderung durch garantierte Einspeisevergütungen in verschiedenen Ländern sehr erfolgreich umgesetzt – ich werde an anderer Stelle noch darauf zurückkommen.


Nachfolgend wird die weitere Entwicklung und Umsetzung der verschiedenen Solarenergie-Technologien während der vergangenen Jahrzehnte beschrieben – thematisch unterteilt und ausreichend detailliert, und vertiefende Recherchen anstellen zu können. Diese Übersicht beginnt mit der photochemischen Nutzung.

 

Weiter mit der photochemischen Nutzung...