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Elektro- und Solarfluggeräte

2019 (A)

 

Laut einer im Netz verfügbaren Studie zum Drohnenmarkt, die der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) bei dem gemeinsamen Fachkongreß Drone Insights – The Unmanned Aviation Summit im Februar 2019 vorstellen, sind in Deutschland fast 500.000 Drohnen in Umlauf.

Neben 19.000 kommerziell genutzte Drohnen, die für Unternehmen und Behörden durchs Land fliegen und zumeist vermessen, kartieren, filmen und fotografieren, gibt es rund 455.000 Stück in Privatbesitz. In Deutschland gibt es knapp 400 Drohnenunternehmen, die im Schnitt drei Jahre alt sind.

An dieser Stelle sei auf ein im Mai von Drone-Zone.de veröffentlichtes Verzeichnis der wichtigsten Drohnen-Begriffe und Abkürzungen verlinkt, das zukünftig auch weiter ausgebaut werden soll.


Die Anordnung der Informationen erfolgt in diesem Jahr wie folgt:

Abwehr und Sicherheit

Zwischenfälle

Kunst und Design

Neue Einsatzbereiche

Technologische Entwicklungen

Transport- und Lieferdrohnen

Personentragende Fluggeräte

 


Abwehr und Sicherheit


Auch in diesem Jahr werden diverse Drohnenangriffe verzeichnet – angefangen von einem durch die Huthi-Rebellen im Jemen im Januar, der auf eine Militärparade der von Saudi-Arabien unterstützten Regierung auf der Luftwaffenbasis Al Anad in Lahidsch zielt. Einigen Berichten zufolge sollen bei dem Angriff sechs Soldaten getötet und zwölf verwundet worden sein. Zudem wurden der stellvertretende Stabschef der Armee und der Gouverneur von Lahidsch verletzt.

In einem veröffentlichten Video hält der Armeesprecher gerade auf einem Podium eine Rede, als plötzlich die mit Bomben beladene Drohne explodiert. Ein anderes Video zeigt die Explosion in der Luft. Es ist allerdings anzunehmen, daß es sich bei dem Flugkörper um eine größere, brennstoffbetriebene Drohne handelt, möglicherweise vom Typ Qasef-2K, die der iranischen Ababil nachempfunden ist.


Im Mai 2019 wird der Luftwaffenstützpunkt Hama in Syrien von einem Schwarm bewaffneter Drohnen angegriffen. Regierungsnahe Quellen berichten, daß die syrischen Luftabwehrkräfte alle Drohnen abfangen konnten, weshalb auf dem Stützpunkt kein Schaden entstand. Anderen Informationen zufolge haben die russischen Streitkräfte insgesamt zwölf Drohnen abgeschossen.

Wie das russische Verteidigungsministerium Ende September erklärt hat, haben russische Luftabwehrsysteme und Systeme zur elektronischen Kriegsführung in den vergangenen zwei Jahren über einhundert feindliche Kampfdrohnen nahe des Luftwaffenstützpunkts Hmeimim abgeschossen oder abgefangen. Die meisten dieser Drohnen stammten von den im Großraum Idlib operierenden terroristischen Gruppen.

Die staatliche Syrisch Arabische Nachrichtenagentur (SANA) wiederum bestätigt, daß zudem mindestens ein unbemanntes Luftfahrzeug das Kraftwerk Zara im Süden von Hama angegriffen und beträchtliche Schäden verursacht hat.

Im September teilt das russische Verteidigungsministerium mit, daß in den vergangenen zwei Jahren 118 unbemannte Flugzeuge durch die auf dem Luftwaffenstützpunkt Hmeimim eingesetzten Luftverteidigungs- und elektronischen Kampfführungs-Systeme abgeschossen oder unschädlich gemacht wurden, 58 davon seit Beginn des Jahres.


Im August greifen zwei mit Sprengstoff beladene Drohnen die Hisbollah in Beirut an. Die vermutlich aus Israel kommenden Quadrokopter stürzen in dem Viertel Dahiyeh ab, in dem die Hisbollah Büros hat, wobei eine der Sprengladungen an einem Medienbüro der Organisation Schaden anrichtet. Die Hisbollah gibt an, in der abgestürzten, nicht explodierten, zweiten Drohne, 5,5 kg Sprengstoff gefunden zu haben.

Nach unbestätigten Behauptungen der israelischen Presse sei aber kein Medienbüro der Hisbollah im Visier der Drohnen gewesen, sondern Lastwagen mit Maschinen zum Mischen von hochwertigem Treibstoff für präzisionsgelenkte Raketen.


Im Oktober warnt Gilles de Kerchove, der Anti-Terror-Koordinator der EU, vor der steigenden Gefahr islamistischen Terrors in Europa und fordert erhöhte Wachsamkeit: „Stellen Sie sich vor, Terroristen lassen über einem Fußballstadion mit mehreren tausend Besuchern eine Drohne fliegen, die chemische oder biologische Substanzen versprüht.“


Andererseits wird bereits vielerorts zur Abwehr von Drohnen aufgerüstet. So teilt die deutsche Bundesregierung im Februar 2019 auf eine Anfrage der Linken mit, daß die Bundeswehr ihre Ausstattung für Einsätze gegen gefährliche Drohnen deutlich verstärken wird. Dazu würden fünf stationäre Systeme sowie 30 tragbare Geräte zur Erkennung und Abwehr von Drohnen bis 25 kg Gewicht beschafft, teilte die Bundesregierung. Derzeit sind bereits ein festes Gerät zur Erkennung und zwei mobile Störgeräte zur Abwehr vorhanden.

VAR-Drohnenschwarm

VAR-Drohnenschwarm


Im gleichen Monat führen die Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate auf der Internationalen Verteidigungsausstellung und -konferenz in Abu Dhabi IDEX 2019 ihre Fähigkeiten zur Terrorismusbekämpfung vor, wobei eine breite Palette an militärischer Ausrüstung und Hardware präsentiert wird.

Unter anderem veranstaltet die Truppe ein Zuschauer-Spektakel, bei der Elitetruppen der VAE während einer Simulationsübung eine Militärbasis befreien, die von einer feindlichen Miliz übernommen worden war. Neben Tiefflügen von Kampfjets, Hubschrauber- und Panzerangriffen sowie Raketenstarts befindet sich am Himmel zeitweise eine große Gruppe von Drohnen. Wozu genau allerdings, ist unklar.


In einem Patent der U.S. Army, das im Februar erteilt wird, wird eine 40mm-Granate beschrieben, die ein Netz entfaltet, das Drohnen einfangen soll (US-Nr. 10.197.365, angemeldet 2017). Erfunden wurde die Granate von Tomasz Blyskal, Richard Fong und LaMar Thompson am Picatinny Arsenal in New Jersey.

Die Granate funktioniert durch die Auslösung eines Servos über ein Signal von einer integrierten Steuerplatine, die wiederum von jemandem am Boden ferngesteuert oder durch einen bordeigenen Näherungssensor aktiviert werden kann. Der Servo zieht an einer zentralen Verriegelung um einen Mechanismus auszulösen, der wiederum die Nase öffnet und einer Auswurffeder erlaubt, das darin verstaute beschwerte Netz nach vorne aus dem Körper der Granate herauszuschleudern. Das Netz dreht sich durch die Luft und breitet sich 6 – 9 m weit aus, um die Drohne einzufangen.

Einzelne Soldaten können das Geschoß mit tragbaren M320-Granatwerfern auf feindliche Drohnen abschießen, während schwere Geschütze mit größeren Mk-19-Werfern arbeiten könnten. Erstere würden auf Drohnen zielen, die Hunderte von Metern entfernt sind, während letztere eine noch größere Reichweite haben.

Dem Patent zufolge zeigen Tests, daß die Granate wirksamer wäre als andere netzbezogene Techniken, von denen in den Jahresübersichten schon diverse vorgestellt wurden, z.B. 2015 (s.d.). So würde die Verwendung einer größeren Drohne mit einem Netz einen erfahrenen Piloten erfordern, während eine Drohne, die selbst ein Netz abschießen kann, eine begrenzte Reichweite hätte und als zu schwer betrachtet wird.

Die Verantwortlichen erwarten, daß diese Netzgranaten bald abgefeuert werden können, da die Technologie sich bereits auf einem hohen Entwicklungsstand befindet und man schon dabei sei, entsprechende Hersteller zu finden, die das Patent lizenzieren und mit der Herstellung und Lieferung beginnen wollen.

GLUAS-Patent Grafik

GLUAS-Patent
(Grafik)


Im März 2020 wird übrigens der Patentantrag für ein Grenade Launched Unmanned Aerial System (GLUAS) veröffentlicht, das von den Erfindern Hao Kang und John Gerdes vom US Army Research Laboratory entwickelt wurde (US-Nr. 2020/0070977, beantragt 2018). Um eine Drohne zur Aufklärung möglich schnell in die Luft zu bringen, wird diese aus einem 40-mm-Granatwerfer heraus in Richtung des Zielgebiets abgeschossen.

Die Drohne selbst steckt zusammengeklappt in einem kapselartigen Gehäuse, das sich bei Erreichen einer bestimmten Höhe öffnet und weg fällt, wodurch die Drohne frei gelegt wird und die ebenfalls eingefalteten Blätter des hinteren Propellers aufklappen, dessen Elektromotor von einer Bordbatterie versorgt wird. Für den Auftrieb sorgt ein Paraglider-artiger Flügel, während zwei klappbare Stummelflügel bei einer bestimmten Fluggeschwindigkeit ausklappen und als Steuerflächen dienen.

Das GLUAS soll vom Boden aus ferngesteuert werden und dem Benutzer über eine Bordkamera Echtzeit-Videos übermitteln. Es soll theoretisch eine Reichweite von 2 km, eine Flughöhe von gut 600 m und eine Batterielebensdauer von 30 – 90 Minuten haben. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob bereits ein funktionsfähiger Prototyp gebaut wurde oder nicht.


Was Netze anbelangt, so ist auch eine Veröffentlichung der Sandia National Laboratories (SNL) im Februar 2020 von Interesse. Hierbei geht es um die Entwicklung von Drohnen, die feindliche Drohnen im Flug abfangen können. Das vom NATO-Programm ‚Wissenschaft für Frieden und Sicherheit‘ (sic!) finanzierte Projekt MARCUS (Mobile Adaptive/Reactive Counter Unmanned System) verwendet Schwärme von vier unbemannten Quadrokoptern, die zusammenarbeiten, um eine Drohne in einem Netz zu fangen und Informationen über sie zu sammeln.

Dieses System, dessen Computeralgorithmen seit 2017 entwickelt werden, sei das erste, das Netze mit Drohnenteams kombiniert, die von einem Computer am Boden koordiniert werden. Es wird in Innenräumen erfolgreich getestet – mit einem Schwarm von vier Drohnen, die koordiniert fliegen und jeweils eine Ecke des Fangnetzes tragen.

Der Test ist Teil des zweijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekts mit dem Titel ‚Aerial Suppression of Airborne Platforms‘ und führt zur Finanzierung weiterer dreijähriger Forschungs- und Testarbeiten für das Projekt MARCUS, das von David Novick in Zusammenarbeit mit Prof. Rafael Fierro an der Universität von New Mexico geleitet und in Partnerschaft mit armasuisse Science and Technology (armasuisse S+T) des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) der Schweizer Landesregierung durchgeführt.


Ende März 2019 wird Qaeser A. von Spezialkräften der österreichischen Polizei wegen Terrorverdachts festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Wien werden neben SIM-Karten und elektronischen Datenträgern auch eine leistungsfähige Drohne und ein Nachtsichtgerät gefunden. Der Iraker soll letztes Jahr in Bayern und Berlin versucht haben, Anschläge auf ICE-Züge zu verüben. Die an Oberleitungen und Gleisen angebrachten Stahlseile und Keile führten zu Sachschäden – so z.B. auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Karlshorst und Wuhlheide in Berlin.

An den Tatorten finden Ermittler arabische Drohschreiben und eine Flagge der IS-Terrormiliz. Auf die Spur kommt die Polizei dem 42-Jährigen, nachdem er einen Teil des Drohschreibens in einem Copyshop in Wien hinterlassen hatte. Ein Fingerabdruck auf dem Papier führt über einen Treffer im österreichischen Ausländerregister direkt zu Qaeser A.

Die Beamte beschaffen sich daraufhin DNA-Spuren des Verdächtigen aus dessen Hausmüll. Diese stimmen mit der DNA überein, die an den Tatorten in Deutschland gefunden wurden. Zudem werden an den für die Taten verwendeten Stahlseilen DNA-Spuren der Ehefrau von A. festgestellt. Den Eheleuten, die sich in Untersuchungshaft In Österreich befinden, droht un eine Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Offenbar hegen sie einen Groll gegen die deutsche Regierung. Wozu die Drohne eingesetzt wurde oder werden sollte, geht aus den Polizeiberichten nicht hervor.


Im August 2019 installiert die kanadische Firma Bravo Zulu Secure aus Vancouver, ein 2005 gegründetes Tochterunternehmen der InDro Robotics, auf der Abbotsford International Air Show erstmals ihren Drone Ranger (o. Skymarshall), der einen Radar nutzt, um Drohnen bis in 20 km Entfernung automatisch zu verfolgen und zu deaktivieren, die eine Bedrohung darstellen. Das System nutzt KI, um schnell zwischen Vögeln und einem Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) zu unterscheiden, was die offizielle Bezeichnung in Kanada für Drohnen ist.

Der Drone Ranger soll sogar auf hoher See Drohnen aufspüren und möglicherweise stören können, die von Piraten eingesetzt werden, um herauszufinden, wie gut ein potentielles Zielschiff verteidigt wird.

Ein weiteres Produkt ist das Drone Rifle III, das unerwünschte oder feindliche Drohnen in einer Entfernung von bis zu 10 km mit einem Klick deaktivieren kann, indem es das GPS und/oder die Funkfrequenzübertragung stört, was die Drohne wieder zum Piloten zurückbringt oder eine Notlandung erzwingt. Die Gewehre werden u.a. an Kunden im Nahen und Mittleren Osten geliefert. Im Juli 2022 folgt der Prototyp einer leichteren Version namens Sidewinder, die in der Lage ist, Drohnen in einer Entfernung von 750 m zu besiegen.

Drone Rifle III

Drone Rifle III

Die InDro Robotics ist wiederum an einem Pilotprojekt am internationalen Flughafen Ottawa (YOW) beteiligt, an dem mehrere Partner mit mehreren Technologien teilnehmen. Dabei geht es um den Bedarf an einem Erkennungssystem für Drohnen, die auf Flugrouten, in der Nähe von Flughäfens und in anderen Sperrgebieten operieren, um die Sicherheit von Flugpersonal und Passagieren zu gewährleisten.

Das von der InDro Robotics und der Firma Aerial Armor aus Arizona entwickelte Drohnen-Detektionssystem ‚fragt‘ jedes Gerät ab, um mehr Informationen zu erhalten und die GPS-Punkte X, Y und Z zu bestimmen – wobei Z besonders wichtig ist, um zu wissen, wie hoch das Gerät fliegt. Außerdem lassen sich die Marke und die Größe des Geräts bestimmen, was dabei hilft, die Art der Bedrohung festzustellen.

Bei dem Pilotprojekt erfaßt das InDro-System alleine im Monat März 2021 insgesamt 1.626 Flüge innerhalb der überwachten 15 km Zone, darunter 64 Flüge, die nachts stattfinden. Die Zahl war im Vergleich zum Januar deutlich angestiegen, da das Wetter wärmer wurde und die Menschen häufiger beschlossen, ihre Drohnen fliegen zu lassen.


Im April schreibt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz eine Studie mit dem Titels ‚Erzeugung eines gläsernen Gefechtsfeldes zur Unterstützung dynamischer Operationen‘ (ErzUntGlas) aus, in welcher der Einsatz von Drohnenschwärmen bei der Aufklärung des Lagebildes eines Gefechtsfeldes untersucht werden soll.

Die Ausschreibung ist vor allem hinsichtlich ihres Detailreichtums bemerkenswert. Demnach sollen die Drohnen KI-gesteuert als intelligenter Schwarm Daten sammeln und diese mit Hilfe der KI oder von ‚Deep Learning‘ verdichten und in die netzbasierte Gefechtsführung (NetOpFü) einspeisen. Zudem verlangt die Ausschreibung für den ‚hochautomatisierten Multirobotereinsatz‘ von den möglichen Auftragnehmern am Ende einen praktischen Einsatz der Drohnen als Nachweis der Leistungsfähigkeit eines solchen Schwarmes. Die Angebotsfrist zur Ausschreibung läuft bis Anfang Juni, der Zuschlag soll Ende Juli erfolgen.

Eine erste Teildemonstration mit einzelnen Fähigkeiten des ‚gläsernen Gefechtsfelds‘ soll bereits in diesem Jahr stattfinden. Abschließende Ergebnisse der Studie erhofft sich das BAAINBw für 2023.


Auch im Bereich der Laserwaffen, die weitgehend in den Übersichten von 2015 und 2017 vorgestellt wurden, gibt es neuen Meldungen.

So informiert die U.S. Air Force im Mai darüber, daß sie einen bodengestützten Ersatz für ihr Laserwaffenprojekt, den Self-Protect High-Energy Laser Demonstrator (SHiELD), erfolgreich eingesetzt hat, um während eines Tests im Vormonat auf dem White Sands Missile Range in New Mexico mehrere Raketen abzuschießen – was natürlich auch bei Drohnen funktioniert. Der Ersatzlaser, auch bekannt als Demonstrator Laser Weapon System (DLWS), stammt von Lockheed Martin.

Das System ist so ausgelegt, daß es – viel kleiner und leichter – irgendwann Anfang der 2020er Jahre an den Tragflächen von Kampfjets angebaut werden kann.


Berichten vom Juni zufolge hat die Bundeswehr einen Anforderungskatalog für Laserwaffen erstellt und an Industrieunternehmen verschickt, das ein erstes Testprodukt zum Inhalt hat, welches auf einer Korvette installiert und dort zwei Jahre lang erprobt werden soll. Anschließend sollen die dabei gemachten Erfahrungen helfen, ein voll einsatzfähiges Produkt zu entwickeln.

Die größte Herausforderung für die Herstellerfirmen ist die Entwicklung von ausreichend starken Laserquellen, auch wenn der für den Einsatz auf der Bundeswehr-Korvette eingeplante Laser nur eine 20 kW Quelle haben soll, während Vereinigten Staaten bereits Laser mit einer Leistung von 60 kW existieren. Da die Bundeswehr die Laserwaffen aber nicht einfach im Ausland einkaufen will, werden die deutsche Rüstungsschmiede Rheinmetall und der deutsche Ableger des europäischen MBDA-Konzerns zu einer Zusammenarbeit gedrängt.

Bisher arbeiten beide Firmen auf eigene Faust an der Entwicklung von Laserwaffen. Für den Auftrag der Bundeswehr kooperieren sie nun erstmals bei einem gemeinsamen Projekt. Im November 2020 gibt das Beschaffungsamt der Bundeswehr die Herstellung eines Laserquellen-Demonstrators für einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag in Auftrag, dessen Ausgangsleistung bei bis zu 20 kW liegen wird. Anschließend soll der Demonstrator für ein Jahr auf der Marinefregatte Sachsen erprobt werden, und später auch an Land.

Im Januar 2021 folgt der Auftrag zur Erstellung, Integration und Unterstützung bei der Erprobung des Demonstrators, der bis Ende des laufenden Jahres fertiggestellt werden. 2022 soll das Kriegsschiff dann zur Erprobung der neuartigen Waffe in See stechen. Ziel der Testkampagnen in Nord- und Ostsee sei es, herauszufinden, inwieweit sich der aktuelle Stand der Technik in der rauhen maritimen Umgebung bewährt.

Hubschrauber-Laser Grafik

Hubschrauber-Laser
(Grafik)


Ähnlich sieht es in Großbritannien aus, wo das Verteidigungsministerium im Juli drei Prototypen von Laser- und Hochfrequenzwaffen für die Streitkräfte des Landes bestellt. Für die Erprobung und Evaluierung der nächsten Generation von gerichteten Energiewaffen (Directed Energy Weapons, DEWs) werden 130 Mio. £ bereitgestellt, wobei die Feldversuche auf Schiffen der Royal Navy und Fahrzeugen der britischen Armee voraussichtlich 2023 beginnen werden.

Neben Lasern, die Ziele mit Hitze und thermischen Schockwellen zerstören können, umfassen die neuen Verträge auch Hochfrequenzwaffen, die Elektronik stören und Computer außer Gefecht setzen können. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums forscht Großbritannien seit über 30 Jahren an Hochfrequenz-Entladungswaffen.

Bereits 2017 hatte das Verteidigungsministerium 30 Mio. £ an das britische DragonFire-Konsortium für den Bau einer Laser-Energiewaffe vergeben, mit deren Erprobung noch 2019 begonnen werden soll. Das Konsortium um die Hochleistungs-Laserwaffe für gerichtete Energie (Laser Directed Energy Weapon, LDEW) besteht aus den Partnern MBDA Missile Systems, das die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt, Leonardo-Finmeccanica GKN, das den Strahldirektor zur Fokussierung und Ausrichtung des Lasers gebaut hat, QinetiQ, das den 50 kW Festkörper-Lasergenerator mit Phasenkombination entwickelt hat, sowie den Firmen Arke, BAE Systems und Marshall ADG.

DragonFire

DragonFire

Neben dem DragonFire-Laser, der auf einem mehrfachen Festkörperlasersystem basiert, sollen die neuen Laser und DEWs innerhalb von zehn Jahren im aktiven Dienst eingesetzt werden.

Im November 2022 gibt das britische Verteidigungsministerium (MoD) bekannt, daß Mitte Oktober auf dem Testgelände des Wissenschaftsparks Porton Down in Wiltshire die ersten erfolgreichen Testschüsse mit großer Reichweite mit der LDEW-Demonstrator durchgeführt wurden. Bei ersten Tests des Defence Science and Technology Laboratory (Dstl) im Juli war bereits nachgewiesen worden, daß das DragonFire-System Ziele in der Luft und auf See verfolgen und treffen kann.

Beim zweiten Test im Oktober wird der Laser auf Ziele in verschiedenen Entfernungen abgefeuert, um zu zeigen, daß die Waffe sicher gesteuert und der Hochleistungsstrahl mit hoher Genauigkeit auf das Ziel gerichtet werden kann.

Der nächste Schritt des Programms wird darin bestehen, die beiden Versuche für spätere Tests gegen realistischere Ziele zu kombinieren und Wege zu finden, die Erkenntnisse aus dem Demonstrator in praktische Waffenanwendungen umzusetzen. Dem bisherigen Stand nach beträgt das Budget inzwischen 100 Mio. £.


Im Oktober gibt der US-Rüstungs- und Elektronikkonzern Raytheon bekannt, daß man Anfang des Monats die erste ,öffentlich bestätigte’ Anti-Drohnen-Laserwaffe an die U.S. Air Force ausgeliefert hat. Die Waffe soll nun in einem einjährigen Experiment im Ausland eingesetzt werden, um die Bediener im Umgang damit zu schulen und die Wirksamkeit in der realen Welt zu testen. Und während die US-Marine seit mindestens 2017 einen Anti-Drohnen-Laser testet, ist dies die erste öffentliche Übergabe einer solchen Waffe an die Luftwaffe.

Die Waffe verwendet einen elektro-optischen/Infrarotsensor zur Erkennung potentieller Bedrohungen, bevor sie mit einem Laser gefährliche Drohnen vom Himmel holt. Der Laser kann über eine 220 V Standardsteckdose mit Strom versorgt werden, und wenn er an einen Generator angeschlossen ist, kann er eine nahezu unendliche Anzahl von Schüssen abgeben. Daß das System funktioniert, hatte die Firma bereits in einem im Sommer 2018 auf YouTube veröffentlichten Video gezeigt (‚Raytheon Technologies High-Energy Laser Weapon System Counters UAS Threats‘).

Darüber hinaus drängen Heer, Marine und Luftwaffe auf einen 300 kW Laser, der in der Lage ist, auch Marschflugkörper abzuschießen.


Im Dezember 2019 veröffentlicht das Pentagon die Ausschreibung für eine neue Laserwaffe, die unter dem Namen Tactical Ultrashort Pulsed Laser (USPL) for Army Platform um fast drei Größenordnungen leistungsfähiger ist als bestehende Waffen. Bislang sind die meisten militärischen Laser sogenannte Dauerstrichlaser, die ein Ziel mit einem kontinuierlichen Energiestrahl beschießen.

Diese Laser, die oft in der Kilowattklasse angesiedelt sind, erhitzen die Oberfläche eines Ziels – z.B. einer fliegenden Drohne – so lange, bis ein Teil schmilzt, was zu aerodynamischem Versagen und einem Absturz führt, oder der Treibstoff oder die explosive Nutzlast explodiert. Um zu funktionieren, müssen sie jedoch manchmal einige Sekunden lang auf einen einzigen Punkt des Ziels fokussiert werden.

Das nun geforderte Ultrakurzpuls-Lasersystem tauscht Dauer gegen Leistung – und feuert einen 1-Terawatt-Laserimpuls mit einer Länge von 200 Femtosekunden ab. Zum Vergleich: 1 TW ist 1 Billion Watt, während 1 fs einem Billiardstel einer Sekunde entspricht. Und im Gegensatz zu Dauerstrichlasern können USPL-Systeme Bedrohungen durch drei verschiedene Mechanismen neutralisieren: Die Ablösung von Material vom Ziel; die Blendung von Sensoren durch die Erzeugung eines ‚Breitband-Superkontinuums‘ in der Luft; und die Erzeugung eines lokalisierten EMPs, der die interne Elektronik der Bedrohung überlastet.

Der Prototyp des USPL wird voraussichtlich im August 2022 fertiggestellt sein.


Peresvet


Im Russland wird im Dezember 2019 das Laserkampfsystem Peresvet in Dienst gestellt, nachdem es genau ein Jahr zuvor den experimentellen Kampfeinsatz bestanden hatte. Dem Verteidigungsministerium zufolge werden die Peresvet-Laserkomplexe bei fünf Divisionen der Strategischen Raketentruppen eingesetzt – zusammen mit den straßenmobilen ICBM-Trägerraketen, um deren Manöver zu decken.

Es zeigt sich, daß die Wirksamkeit direkt von den Umgebungsbedingungen abhängt: Bei gutem Wetter funktioniert der Peresvet-Kampflaser einwandfrei, aber Nebel, Regen, Schnee und andere ungünstige Witterungsbedingungen können den Durchgang des Laserstrahls stören. Zudem verbraucht das System viel Strom, so daß sein Einsatz als mobiles Gerät schwierig ist. Daher soll es in erster Linie Militärbasen und andere Standorte vor dem Eindringen von UAVs in ihr Territorium schützen.

Das System kann aber auch feindliche Satelliten in einer Umlaufbahn von bis zu 1.500 km blenden und sie während ihres Vorbeiflugs durch Laserbestrahlung außer Gefecht setzen. Benannt ist die Laser-Waffe nach Alexander Pereswet, einem russischen Kampfmönch und Held in der Schlacht auf dem Kulikowo Pole im 14. Jahrhundert.

Im Mai 2022, während des russischen Einmarschs in der Ukraine, sollen russische Militäreinheiten eine fortschrittlichere Version des Peresvet mit der Bezeichnung Zadira eingesetzt haben, die in der Lage ist, Ziele in einer Entfernung von bis zu 5 km innerhalb von fünf Sekunden einzuäschern. Den Angaben wird im Westen mit Skepsis begegnet, Belege in Form von Fotos oder Videos gibt es bislang auch noch keine.


Weiter mit der allgemeinen Chronologie:

Mit dem Freispruch des Angeklagten endet ein Verfahren vor dem Amtsgericht Riesa im April 2019, in dem es um den Abschuß einer fremden Drohne ging, die unerlaubt über das Grundstück des Schützen flog. Demnach hielt sich der Angeklagte am Tattag in dem Garten seines von einer hohen Hecke umgebenen Grundstücks auf. Während er in der Garage beschäftigt war, stellte seine Frau fest, daß eine Drohne über dem Grundstück flog und ihre Bewegungen verfolgte. Auch die beiden drei- und siebenjährigen Töchter hätten sich von dem Flugobjekt bedroht gefühlt und seien aufgelöst zu ihrer Mutter gelaufen.

Die Drohne flog etwa in der Mitte des Grundstücks des Angeklagten in einer Höhe von 5 – 15 m. Dieser rief zunächst laut, daß das Gerät entfernt werden soll. Da der für den Schützen nicht erkennbare Pilot darauf jedoch nicht reagierte, ging der Angeklagte ins Haus, um sein Luftgewehr zu holen und damit auf die Drohne zu schießen, die er mit dem zweiten Diabolo-Projektil auch traf, woraufhin die Drohne auf das Garagendach des Angeklagten fiel und dabei vollständig zerstört wurde.

Der Eigentümer der Drohne, die rund 1.500 € kostete, hatte daraufhin Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt, von dem das Amtsgericht den Angeklagten allerdings freisprach, da dieser gemäß Paragraf 228 BGB, dem so genannten Defensivnotstand, gerechtfertigt gehandelt habe. Danach gilt, daß wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um „eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“, nicht widerrechtlich handelt.

Da der Schütze seinerseits keinen Strafantrag gestellt hat, kam der Drohnenpilot ohne Verurteilung davon. Dieser hatte wegen des Überflugs sich selbst angezeigt, ein Bußgeldverfahren ist anhängig.

DroneBullet

DroneBullet


Inzwischen gibt es noch weitere Anti-Drohnen-Systeme, wie das der 2013 gegründeten kanadischen Firma AerialX Drone Solutions Inc. mit Sitz in Vancouver, deren für Behörden gedachte DroneBullet im Mai 2019 in den Blogs vorgestellt wird.

Das Unternehmen verrät nicht allzu viel darüber, wie die Technologie funktioniert, zeigt diese aber in einem Video in Aktion. Darin ist ein anonymer Drohnenpilot mit ruchlosen Absichten zu sehen, der einen regulären Quadrokopter mit Sprengstoff belädt und ihn auf ein unbekanntes Ziel zusteuert. Was er nicht weiß, ist, daß das DroneBullet auf den Angreifer wartet.

Dieses ist ein raketenförmiges Geschoß mit vier eigenen Propellern – im Grunde ein kleiner aber massiver Quadrokopter –, der mit Hilfe einer Software für ‚deep learning‘ und maschinelles Sehen abhebt, auf das sich bewegende Ziel zuschnellt und dieses derart kräftig rammt, daß die gegnerische Drohne zu Boden fällt, während das intakte DroneBullet in einem Stück wieder zur Landung ansetzt.

Die Technologie von AerialX stützt sich dabei auf Mikro-Funkdetektoren, um Drohnen beim Eindringen in bestimmte Abschnitte des Luftraums, wie zum Beispiel über einen Flughafen, ausfindig zu machen und das unbekannte Fluggerät automatisch auf einer Karte einzutragen.


Im gleichen Monat wird über ein neues System berichtet, das die Fernsteuerung von abtrünnigen Drohnen übernimmt, sollten diese illegal in beschränkte Lufträume hineinfliegen. Das von Houbing Song an der Embry-Riddle Aeronautical University in Florida entwickelte System nutzt zunächst ein KI-Netzwerk aus drahtlosen akustischen Sensoren, um das verräterische Geräusch einer eindringenden Drohne in einem bestimmten Gebiet zu identifizieren.

Wird eine solche Drohne entdeckt, sendet das Sensornetzwerk einen Alarm an ein automatisiertes Kontrollzentrum. Wenn dort festgestellt wird, daß sich die Drohne tatsächlich auf einem unautorisierten Flug befindet, entziffert das Kontrollzentrum mit ausgeklügelten Mustererkennungstechniken den Video-Streaming-Kanal des Fluggeräts, wodurch das System die Videoübertragung der Drohne mit einer visuellen Warnmeldung an den Piloten unterbrechen kann.

Kommt der Pilot dem nicht nach, indem er seine Drohne aus dem Gebiet heraus steuert, kann das System den Steuerkanal der Drohne ‚entführen‘ und ihre Heimkehr-Funktion auslösen, wodurch sie automatisch zu ihrem Startpunkt zurückfliegt. Im Gegensatz zu einigen anderen Anti-Drohnensystemen soll der neue Aufbau kostengünstig und in der Lage sein, auch über große Entfernungen zu arbeiten. Da es zudem nicht zerstörerisch ist und daher nicht als Waffe betrachtet wird, fällt es nicht unter die Vorschriften für den internationalen Waffenverkehr, was seine Verwendung durch Zivilisten eingeschränkt hätte.

Die Technologie wird an die in Daytona Beach ansässige Firma Drone Defense Systems lizenziert, die nun an der Verfeinerung und Kommerzialisierung des Produkts arbeitet.


Im Juni berichten die Blogs über den Technik-Enthusiasten und Erfinder Drew Pilcher, der etappenweise im Laufe von fünf Jahren einen Nerf-Geschützturm kunstruiert hat, der kleine Drohnen automatisch aufspüren und abschießen kann – allerdings nur mit den eher harmlosen Nerf-Pfeilen aus Schaumstoff.

Das ausgeklügelte Gerät nutzt die LiDAR-Fähigkeiten eines Kinect v2-Sensors und eine solide, zweiachsige kardanische Aufhängung, die beide von einer auf Echtzeit-Computervision ausgerichteten Software gesteuert werden. Pilcher veröffentlicht ein Video über seine Innovation, die es von Prinzip her mit den professionellen Systemen aufnehmen kann, deren Entwicklung viele Millionen gekostet hat, als ihm Ende des Vormonats gelingt, erfolgreich eine Tiny-Whoop-Mikrodrohne abzuschießen.


Im August 2019 bestätigt das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals den Einsatz von Technik zur Abwehr ferngesteuerter Fluggeräte. So sei Mitte Mai in Berlin der Anflug einer Drohne durch einen Störsender gestoppt worden. Damals hatten Flüchtlingsaktivisten im gesperrten Luftraum über der Spree in Nähe eines BKA-Standortes eine ferngesteuerte Drohne aufsteigen lassen,  mit der sie eine Protestaktion filmten.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, habe das BKA ein ‚schultergestütztes Wirkmittel‘ auch in einem weiteren Fall eingesetzt, über den aber keine Details bekanntgegeben werden. Neben dem BKA verfügt auch die Bundespolizei über technische Systeme zur Detektion und zur Abwehr von Drohnen. Im vergangenen Jahr habe die Polizei allein in Berlin 118 unerlaubte Drohnenflüge registriert, 54 davon im Regierungsviertel.

Drohnenfang der Moskauer Polizei

Drohnenfang der
Moskauer Polizei


Ähnliches wird im August auch von der Moskauer Polizei berichtet, die während einer Kundgebung für freie Wahlen eine Drohne vom Himmel holt.

Die von einem russischen Nachrichtensender veröffentlichten Aufnahmen zeigen einen Polizisten, der mit einem gewehrähnlichen Gerät mit einer Antenne als Lauf auf die Drohne zielt und damit die Kontrolle über das Fluggerät übernimmt. Er zwingt es langsam Richtung Boden, wo es dann von einem Kollegen von Hand au der Luft gepflückt wird.


Bereits im März war gemeldet worden, daß der russische Waffenhersteller Almaz-Ante eine Art ‚Fluggewehr‘ entwickelt hat, von dem nun ein paar Demovideos veröffentlicht werden, wie es herumgeflogen wird und dabei einige Ballons abschießt. Anderen Quellen zufolge würde es Teil von Studenten des Staatlichen Luftfahrtinstituts in Moskau stammen.

Im Grunde handelt es sich eine funkgesteuerte Drohne, deren Rumpf aus einem auf dem Kalaschnikow-Maschinengewehr basierenden Karabiner besteht und unliebsame, gegnerische Fluggeräte mit Schrotkugeln bekämpfen kann. Außerdem können die Flügel entfernt werden, so daß der Karabiner auch wie ein normales Gewehr genutzt werden kann.

Da bislang eines der größten Probleme bei bewaffneten Drohnen der hohe Rückstoß beim Abfeuern einer Waffe ist, entwickeln die Studenten einen speziellen Stabilisierungsmechanismus dagegen. Das mit einer Vepr-12-Schrotflinte ausgerüstete Abwehrvehikel kann praktisch überall starten und landen und bis zu 40 Minuten lang in der Luft bleiben.


Nach zweieinhalbjähriger Projektlaufzeit wird im August das mit 2,9 Mio. € vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt Abwehr von unbemannten Flugobjekten für BOS (AMBOS) vorgestellt, an dem zwölf Partner aus Industrie, Forschung und Lehre seit Februar 2017 gearbeitet haben.

AMBOS-Drohne

AMBOS-Drohne

Auftrag des bi-nationalen Projekts war die Entwicklung je eines Demonstrators in Deutschland und Österreich zur Abwehr von Drohnen in definierten Sicherheitsbereichen. Die Koordination lag beim Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) in Wachtberg. Im deutschen Konsortium waren weiterhin sechs zivile Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eng in die Entwicklung eingebunden: das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Länderpolizeien NRW und Baden-Württemberg, das Bayerische Landeskriminalamt und die Deutsche Hochschule der Polizei.

Als einzig erfolgversprechender Lösungsweg für ein zuverlässiges Detektions- und Abwehrsystem wird ein multimodaler Ansatz verfolgt, bei dem der AMBOS-Demonstrator Bedrohungen aus dem Luftraum mittels vier unterschiedlicher Sensormodalitäten detektiert: Funk, Akustik, Elektrooptik/Infrarot und Radar. Durch intelligente algorithmische Sensordatenfusion gelingt es, die Vorteile der einzelnen Sensoriken zu verstärken und die Nachteile zu eliminieren.

Die fusionierten Sensordaten werden anschließend zu einem Lagebild zusammengesetzt, das die Anwender bei der Entscheidung unterstützt, welche aktiven Interventionsmaßnahmen der Situation und dem Grad der Bedrohung angemessen sind. Die Optionen reichen hier vom Stören der Funkfernsteuerung, der Satellitennavigation oder der Bordelektronik bis hin zum Abfangen der Drohne mittels eines Fangnetzes.

Im Mai 2019 waren die Möglichkeiten und Grenzen von AMBOS bei einer Demonstration vor zahlreichen Besuchern aus dem Kreis der deutschen Sicherheitsbehörden in Mosbach gezeigt worden, da im Rahmen des Forschungsvorhabens ein produktnaher Demonstrator realisiert worden war, dessen offene Schnittstellen den Anschluß grundsätzlich aller Arten von Sensoren und Effektoren erlauben.

Damit die Anwendung künftig auf einer rechtssicheren Grundlage erfolgt, werden im Rahmen projektbegleitender Forschung auch rechtliche und ethische Aspekte zur Drohnenabwehr untersucht. Dabei werden zahlreiche ‚weiße Flecken‘ aufgedeckt, für die das bestehende Regelwerk noch keinen verbindlichen Rahmen vorgibt. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, hier entsprechend nachzuregulieren.


Ebenfalls im August 2019 wird über das DARPA-Programm OFFensive Swarm-Enabled Tactics (OFFSET) berichtet, daß sich damit befaßt, wie kleine unbemannte Drohnen bei militärischen Operationen zusammenarbeiten können. Das Ziel dabei ist, die Überwachungsfähigkeiten einzelner Drohnen zu erweitern, indem sie Informationen untereinander in der Luft und mit menschlichen Operatoren am Boden austauschen.

Das OFFSET-Team veranschaulicht im Rahmen einer aktuellen Demonstration in einer DARPA-Ausbildungseinrichtung in Georgia, wie Flotten unbemannter Fluggeräte zur Sicherung wichtiger Gebäude in städtischen Gebieten eingesetzt werden können, wobei die Flüge jeweils bis zu 30 Minuten dauern. Es ist die zweite von sechs geplanten Übungen, die alle sechs Monate stattfinden sollen und der Art und Weise ähneln, wie Feuerwehrleute eine Absperrung um ein brennendes Gebäude errichten.

Die DARPA zielt letztlich darauf ab, kollaborative autonome Systeme zu entwickeln, die in engen städtischen Gebieten operieren und Schwärme von mehr als 250 Drohnen umfassen können.


Staatsanwälte beschuldigen den Autoverkäufer Jason Muzzicato, mit einer Drohne Bomben auf das Haus seiner Ex-Freundin in Washington Township, Pennsylvania, abgeworfen zu haben. Als der Beschuldigte Anfang Juni vom FBI verhaftet wird, werden bei er Durchsuchung seines Autogeschäft und seines Hauses etwa zehn Schußwaffen, darunter mehrere halbautomatische Pistolen und AR-15-Gewehre, sowie sieben selbstgefertigte Sprengstoffladungen gefunden, deren Besitz aufgrund einer früheren gegen ihn erwirkten Schutzanordnung wegen häuslicher Gewalt illegal war.

Anfang September wird Muzzicato wegen der Schußwaffen und Sprengstoffe sowie wegen des Fluges einer Drohne vom Typ DJI Phantom 3, die nicht bei der FAA registriert war, vor dem Bundesgericht angeklagt. Außerdem habe er die Drohne benutzt, um Sprengstoff auf das Grundstück seiner Ex-Freundin abzuwerfen.

Muzzicato bestritt zwar, Drohnen zum Bombenabwurf eingesetzt zu haben, doch das FBI analysiert die mobilen Geräte, mit die Drohne gesteuert wurde, um herauszufinden, wo und wann sie geflogen ist. Nach Angaben der US-Staatsanwaltschaft drohen dem Täter bei einer Verurteilung 33 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 760.000 $. Einem Pressebericht vom Dezember zufolge bekennt sich Muzzicato schließlich als schuldig – bestreitet aber weiter, die Drohne eingesetzt zu haben, um Bomben abzuwerfen.

Interceptor Grafik

Interceptor
(Grafik)


Anfang Oktober 2019 erscheinen in den Blogs erstmals Berichte über das 2017 gegründete US-Verteidigungstechnologieunternehmen Anduril Industries des Oculus-Mitbegründers und ehemaligen leitenden Angestellten von Facebook Palmer Luckey, als dieses seine Interceptor-Drohne einführt, um als Teil der Lattice AI cUAS-Lösung (counter Unmanned Aerial System) unbemannte Flugzeuge oder autonome Drohnensysteme aufzuspüren und abzufangen.

Die Firma hat zuvor Überwachungstechnologien für die Grenze zwischen den USA und Mexiko entwickelt, deren Herzstück die Lattice-KI ist, d.h. eine Software, die in verschiedene Geräte wie Überwachungstürme, Kamerasysteme oder Drohnen eingebaut werden kann, um sie in die Lage zu versetzen, Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren.

Die Anduril – benannt nach einem Schwert namens ‚die Flamme des Westens‘ in J.R.R. Tolkiens Der Herr der Ringe – vermarktet das System als Mittel zur Überwachung von Einrichtungen, Militärbasen und Grenzen und hat bereits Verträge mit mehreren Zweigen der US-Regierung unterzeichnet.

Die neu vorgestellte Anti-Drohnen-Lösung verwendet eine automatisierte Zielerfassung, um menschliche Bediener in die Lage zu versetzen, die wachsenden Bedrohungen aus der Luft schnell und effektiv zu neutralisieren. Ob in die Gitter-KI integriert oder manuell gesteuert, kann das System Ziele verifizieren und Abfangdrohnen starten, um autonom Multikopter oder Starrflügeldrohnen auszuschalten – in jeder Umgebung und bei Tag und Nacht.

Die Fluggeräte von Anduril, der ungefähr das Gewicht einer Bowlingkugel haben, setzen die gegnerischen Drohnen außer Gefecht, indem sie buchstäblich in sie hineinkrachen – und so der o.e. DroneBullet ähneln. Der Firma zufolge überleben sie dabei fast immer und kehren unversehrt zur Basis zurück. Dementsprechend hat das Unternehmen bereits damit begonnen, Interceptor-Drohnen an Militärkunden in den USA und Großbritannien zu liefern, wo die ersten Modelle Anfang 2020 eintreffen sollen.

Anduril schloß kürzlich eine neue Investitionsrunde unter der Leitung von Founders Fund und General Catalyst ab, an der auch Andreesen Horowitz, 8VC und Lux Capital beteiligt waren. Damit soll der der Wert des Unternehmens nach eigenen Angaben bei fast 1 Mrd. $ liegen.


Als es Anfang November im Umfeld der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain wieder eine Straßenschlacht zwischen der Polizei und linken Extremisten gibt, die ihr besetztes Haus gegen Räumungsversuche verteidigen, werden die Beamten mit Flaschen, Steinen und Baustellenschildern attackiert, wobei 16 Polizisten verletzt werden.

Da die Gewerkschaft der Polizei davon ausgeht, daß in absehbarer Zeit extremistische Ziele erreicht werden und das eine oder einer der Einsatzkräfte mit dem Leben bezahlt, wenn nichts gegen diese Gewalt geschieht, will der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe zukünftig Videodrohnen zur Überwachung der Dächer einsetzen, um die Polizisten besser zu schützen und „um weitere Steinwürfe – und damit Tötungsversuche – gegen unsere Polizeibeamten zu unterbinden.“


Auf der Dubai Airshow 2019 im November bietet Russland seinen Partnern im Nahen Osten neue Anti-Drohnen-Waffensysteme an. Auf der Liste der Produkte in diesem Bereich stehen dem staatlichen russischen Waffenexporteur Rosoboronexport zufolge Systeme wie Sapsan-Bekas, Ataka-DBS, Solyaris-N, Pishchal-PRO, Taran-PRO und andere.

Neben ‚großen‘ Luftverteidigungssystemen wie die Flugabwehrraketensysteme S-400 Triumph und Pantsir-S1 (S1M) werden auch SAM-Systeme der Buk- und Tor-Serie, die MANPADS Igla-S und Verba, sowie elektronische Kriegsführungssysteme wie das Repellent zur Abwehr kleiner UAVs ausgestellt.

Dieses Gerät, das von JSC Defense Systems (Oboronitelniye Sistemy) entwickelt und produziert wird, kann UAVs aus einer Entfernung von 30 km aufspüren und täuschen. Es erkennt sowohl die Drohne als auch ihre Bodenkontrollstation und blockiert jede Kontroll- und Navigationsdatenverbindung. Das Repellent System zeichnet sich zudem durch eine hohe Robustheit aus und soll unter den härtesten klimatischen Bedingungen, einschließlich Staub, Regen und starkem Wind, funktionieren.

Im Dezember 2019 inspiziert Präsident Wladimir Putin höchstpersönlich eine neue tragbare Antidrohnenwaffe namens Garpun-2M, die Kommandokanäle und Navigation blockiert und vom Hersteller New Technologies Telecommunications (NTT) sowohl als stationäre wie auch als mobile Waffe angeboten wird.

Das tragbare, leichte Komplettsystem, das auf dem Rücken getragen wird, kann einen Drohnenangriff abwehren, indem der Soldat die Antenne auf eine Drohne richtet, um ihr die Möglichkeit zu nehmen, die Position zu bestimmen und dabei gleichzeitig die Kommunikation mit dem Bediener zu stören. Fehlschüsse sind ausgeschlossen, da der elektromagnetische Impuls nicht fehlgehen kann. Die Betriebsreichweite beträgt mindestens 500 m.

Das Garpun-2M arbeitet in acht Frequenzbändern, wobei eine aufgerüstete Option über ein zusätzliches Band von 5.150 – 5.350 MHz verfügt, ein engeres Winkelfeld, eine bessere Kühlung und eine höhere Leistungskapazität. Eine volle Ladung versorgt das System für 60 Minuten ununterbrochen mit Energie, wobei die verbrauchte Leistung nicht 220 W übersteigt.

Pishchal-PRO

Pishchal-PRO

Weitere mobile elektronische Antidrohnen-Waffen, die von russischen Verteidigungsunternehmen entwickelt wurden, sind beispielsweise das vom JSC Concern Avtomatika neu entworfene Pishchal-PRO, oder das REX-1, das bereits 2017 von ZALA AERO entwickelt wurde, um Drohnen bei direkter Sicht zu deaktivieren. Das Fluggerät verliert die Kommunikation mit dem Bediener und landet.

Das REX-1 verfügt über einen Störsender, um die Satellitennavigation GPS, GLONASS, BeiDou und Gaileo in einem Radius von 54 km zu unterdrücken. Das Gerät kann zudem GSM-, 3G- und LTE-Signale in einem Umkreis von 1 k blockieren und verschiedene Frequenzen stören. Es wiegt 4,2 kg, und die Batterie gewährleistet einen ununterbrochenen Betrieb für drei Stunden.

Im Juni 2019 war zudem zum ersten Mal die Produktversion des elektromagnetischen Stupor-Gewehrs von Lokmas vorgeführt worden, das sich seit 2017 in der Erprobung befand. Nach Angaben des Unternehmens beruht das Prinzip des elektromagnetischen und optisch-elektronischen Unterdrückungskomplexes, der bis zur maximalen Reichweite von 850 m angewandt wird, auf der Unterbrechung des Betriebs der Steuerkanäle, der Datenübertragung und der Navigation.

Darüber hinaus ist der Komplex mit einem Laser-Sender im sichtbaren Bereich ausgestattet, der es ermöglicht, den von der Drohne aus geführten Videofilmprozeß teilweise oder vollständig zu stören.


Schätzungen zufolge soll es weltweit insgesamt schon über 230 verschiedene Drohnenabwehrgeräte geben, von denen die Wichtigsten in den vorliegenden Jahresübersichten vorgestellt werden.

KUB-UAV

KUB-UAV


Kontextbezogen ist es sinnvoll, auch den waffentechnischen Einsatz von Drohnen an dieser Stelle zu behandeln. Dabei geht es zum einen um die Kamikaze-Drohne KUB-UAV von Zala Aero, die zum russischen Rüstungskonzern Kalaschnikow gehört – dem originalen Hersteller des Sturmgewehrs AK-47.

Die als ‚hochpräzise‘ angepriesene Kampfdrohne, die erstmals auf der Rüstungsmesse IDEX 2019 im Februar in Abu Dhabi vorgestellt wird, kann ihre Ziele bis in einer Entfernung von über 50 km treffen und zerstören – und ist dabei mit herkömmlichen Luftabwehrsystemen kaum zu bekämpfen.

Die fast unhörbare ‚intelligente‘ Drohne mit einer Länge von 95 cm und einer Spannweite von 121 cm kann mit 3 kg Sprengstoff oder Munition beladen werden, mit einer Geschwindigkeit von 80 – 130 km/h fliegen und eine halbe Stunde in der Luft bleiben. Es gibt bereits ein großes Interesse aus dem Ausland, doch Kalaschnikow hofft auch, daß das russische Verteidigungsministerium die gelenkte Munition einkauft. Besonders herausgestrichen wird, daß die Drohnen billig und einfach zu bedienen seien.

Im April 2020 wird gemeldet, daß die KUB-BLA Kamikaze-Drohnen inzwischen in Syrien eingesetzt werden. Bereits im Oktober 2015 habe ein Schwarm von fünf unbekannten Selbstmorddrohnen eine militärische Stellung der Extremistengruppe Ahrar al-Sham in der Nähe der Stadt Maar Shamareen angegriffen, eine Person getötet und große Zerstörungen angerichtet.

Daneben gibt es noch zwei Versionen der Kamikaze-Drohne Lancet: Die Lancet 1 wiegt 5 kg, trägt 1 kg Nutzlast und trifft ihre Ziele in einem Radius von 40 km, während die Lancet 3 bei einem Gesamtgewicht von 12 kg eine Nutzlast von 3 kg tragen kann.


Die polnische Firma OPTIMUM Tymiński i s-ka, sp.j. wiederum entwickelt das Bee System, bei dem es sich um Kampf-Quadrokopter mit einer Größe von 47 cm handelt, die 2 km weit und eine halbe Stunde fliegen, ein Gewicht von 1,3 kg haben und eine Last von 700 g, beispielsweise in Form von Sprengstoff, mitnehmen können. Die Lösung in der militärischen Sub-Mikro-UAV-Klasse, die Aufklärung mit Schlagkraft kombiniert, bietet auf dem Schlachtfeld entscheidende Vorteile.

Neben der Informationsgewinnung kann das System auch Feuermissionen auf wichtige Ziele oder feindliche Schwachstellen beaufsichtigen und koordinieren. Die Schlagkomponente kann ihrerseits in Gebäude und andere Strukturen eindringen, durch Wälder navigieren oder ein gepanzertes Fahrzeug von der am wenigsten verstärkten Seite angreifen.  ank leicht austauschbarer Nutzlasten ist das System vollständig anpaßbar.

Die zugehörigen Unterstützungs-, Start- und Transporteinheiten (STTU), die auf gepanzerten Fahrzeugen montiert oder als eigenständige Systeme im Feld eingesetzt werden können, gewährleisten einen sofortigen, automatisierten Start der Kampfdrohne.

Songar

Songar


Wesentlich schlimmer, da explizit auf den Einsatz gegen Menschen zugeschnitten, sind die rund 25 kg schweren und mit einem schwenkbaren Maschinengewehr ausgestatteten Drohnen der in Ankara ansässigen Firma Asisguard, die im Dezember 2019 erstmals an die türkische Armee ausgeliefert werden.

Der Songar genannte Quadrokopter mit acht Koaxialmotoren soll über eine Reichweite von 10 km verfügen und kann bis zu 200 Schuß 45 mm Munition der NATO-Klasse mitführen, die als Einzelschüsse oder als 15-Schuß-Salven abgefeuert werden. Die Ziele werden mit Kameras und einem Laserentfernungsmesser berechnet und erfaßt und versprechen eine Genauigkeit, die einem Treffer aus 200 m in einem Bereich von 15 cm entspricht.

Ausgewählt wird das Ziel von einem menschlichen Drohnenpiloten, der mit Hilfe eines Bildschirms auf einer Fernsteuerung ein Fadenkreuz auf das Ziel richtet. Die Drohne ist mit GPS und GLONASS ausgestattet und bietet bei Bedarf einen Doppelkamerabetrieb für einen Piloten und einen Richtschützen.

Die Drohnen verfügen über Nachtsensoren für den Betrieb bei Dunkelheit und können auch in Schwärmen operieren, wobei ein Schwarm von drei Songar mit einer einzigen Fernbedienung geflogen werden kann. Dabei feuern alle drei gleichzeitig auf ein Ziel. Um die Auswirkungen des Rückstoßes auszugleichen, besitzen die Drohnen ein Stabilisierungssystem mit einer Reihe von Roboterarmen, die das Maschinengewehr bewegen. Die Firma behauptet, daß Genauigkeit des Systems dazu führen wird, daß es bald in der Lage sein wird, Ziele aus mehr als 400 m Entfernung zu treffen.

Da das türkische Militär im Oktober Luftangriffe auf syrische Grenzstädte startete, die zur Vertreibung von Hunderttausenden von Menschen und zu Menschenrechtsverletzungen führten, ist zu befürchten, daß dort auch die Songar bald zum Einsatz kommen werden.


Als eine Art Anschlag bzw. dessen Abwehr kann auch gewertet werden, was Medien in China im Dezember 2019 berichten. Demnach hat der Betreiber einer großen Schweinefarm im Kreis Zhaozhou in Heilongjiang Ärger mit der Luftfahrtbehörde, weil er einen GPS-Jammer eingesetzt hat, was die Navigationssysteme mehrerer Flugzeuge störte, die über die Region hinwegflogen.

Als Grund für die Abwehrmaßnahme nennt der Betreiber Drohnen, die er von seiner Farm fernhalten will. Mit deren Hilfe würden Kriminelle mit Schweinepest verseuchte Fleischstücke auf die Farmen abwerfen. Wenn die Krankheit dann ausbricht, kaufen die Täter die zwangsweise notgeschlachteten Tierbestände billig auf – um sie anschließend umzudeklarieren und das Fleisch teuer weiterzuverkaufen. Der Eigentümer, die Heilongjiang Dabeinong Agriculture & Pastoral Foods, wird trotzdem angewiesen, das nicht genehmigte Anti-Drohnen-Gerät abzuliefern.

 


Zwischenfälle


Nachdem die Deutsche Flugsicherung (DFS) im Jahr 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert hatte, von denen 125 Fälle im Großraum von Flughäfen gemeldet wurden, wobei es die meisten Störungen am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12) gab, sind ähnliche Störfälle auch in diesem Jahr zu verzeichnen.


Die Münchner Polizei warnt Mitte Februar explizit vor Drohnenflügen während der dortigen Internationalen Sicherheitskonferenz. Die DFS hatte für die Dauer der Konferenz im Umkreis von 5,5 km um das Veranstaltungshotel eine Flugverbotszone erlassen, die vom Boden bis in 3.000 m Höhe reicht und auch für Drohnen gilt.

Am ersten Konferenztag hatten die Beamten sieben illegale Flüge mit den ferngesteuerten Geräten in der Verbotszone registriert, wobei vier Piloten im Alter von 12, 14, 16 und 54 Jahren erwischt werden, denen nun Strafverfahren drohen. Das Luftverkehrsgesetz sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe.


Ende Februar 2019 beobachten Zeuginnen einen Mann am Flughafen Hannover-Langenhagen, der eine etwa 3 m über dem Boden schwebende Drohne nach oben in Richtung eines landenden Flugzeugs steuert. Nach der sicheren Landung der Maschine seien der Mann und mehrere Begleiter aufgebrochen.

Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf und identifiziert den Drohnenbesitzer schließlich über dessen Autokennzeichen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellen die Beamten zwei Drohnen und Speichermedien sicher, die anschließend ausgewertet werden. Angaben gegenüber der Polizei macht der Verdächtige nicht.


Im März stellt der Frankfurter Flughafen (Fraport) wegen der Sichtung einer Drohne für eine halbe Stunde am Nachmittag den gesamten Flugverkehr ein. Das Fluggerät wird im Süden des Geländes gesehen, woraufhin der Flugbetrieb bis zur Klärung der Lage durch die Bundespolizei (BPol) eingestellt wird. Diese macht sich mit einem Hubschrauber auf die Suche nach der Drohne, kann sie aber nicht mehr sichten. Zunächst hatte Fraport von zwei Drohnen berichtet, die Zahl wurde später auf eine Drohne korrigiert.

Einen Tag später ist sich die Polizei allerdings nicht mehr so sicher, ob es eine Drohne war oder möglicherweise auch etwas ganz anderes.

Anfang Mai wird der Betrieb des Frankfurter Flughafens ein weiteres mal wegen der Sichtung einer Drohne zeitweise vollständig eingestellt. Laut der DFS werden 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge werden zu anderen Flughäfen umgeleitet. Einem Sprecher der Bundespolizei zufolge hatte es mehrere Hinweise auf eine Drohne im Süden des Geländes gegeben.

Da diese dann aber nicht mehr gesichtet wird, gibt die Bundespolizei in Absprache mit der DFS den Betrieb nach 45 Minuten wieder frei. An der Aufklärung ist u.a. ein Hubschrauber beteiligt.


Der nordamerikanische Flughafenverband ACI-NA und der Drohnen-Branchenverband AUVSI gründen im Mai 2019 eine Blue Ribbon Task Force, die Lösungen erarbeiten soll, wie Flughäfen auf illegale Drohnenflüge reagieren. Bislang gibt es nämlich keine einschlägigen Regeln für Flughafenbetreiber, was zu hektischem Treiben, langen Reaktionszeiten und nicht zuletzt negativen Kompetenzkonflikten führen kann.

Die neue Task Force soll einen Ablaufplan für Flughäfen entwerfen – vergleichbar mit bestehenden Reaktionsmustern bei Schießereien oder unbefugtem Betreten. Zu den zu klärenden Fragen zählt, ob und welche unmittelbaren Abwehrmaßnahmen Flughäfen selbst versuchen sollen, oder ob sie besser auf Hilfe von US-Bundesbehörden warten. Eine erste Version, mit der auch der Ernstfall geübt werden kann, soll noch im Sommer herauskommen.


Auf der 1. Nationalen Luftfahrtkonferenz am Flughafen Leipzig-Halle im August 2019 verweist Hartmut Fricke vom Institut für Luftfahrt und Logistik der TU Dresden auf Schätzungen des ,Single European Sky ATM Research Programme’. Demnach dürften im Jahr 2050 sieben Millionen von Privatpersonen gesteuerte Drohnen im europäischen Luftraum unterwegs sein, dazu weitere 400.000 unbemannte kommerzielle Luftfahrzeuge.

Im Moment werden laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion in Deutschland etwa 455.000 unbemannte Fluggeräte privat genutzt, dazu weitere 19.000 kommerziell. Um den Problemen an Flughäfen zu begegnen, beauftragt die Bundesregierung die DFS damit, einen Aktionsplan zur Drohnendetektion an Flughäfen auszuarbeiten.


Die letzte Meldung über Störfälle in diesem Jahr stammt vom November, als eine Drohne einen Motorsegler im Anflug auf den Flugplatz Freiburg gefährdet. Die kritische Situation ereignet sich in einer Höhe von etwa 300 m nahe des Hauptbahnhofs, doch der Pilot des Motorseglers kann dem ferngesteuerten Fluggerät ausweichen. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr.


Auf internationaler Ebene beginnen die Meldungen im Januar mit einer weiteren Störung des Flughafens Heathrow in London aufgrund von Berichten über eine in der Nähe fliegende Drohne. Um jegliche Bedrohung der Betriebssicherheit zu verhindern, werden die Abflüge während der mehrstündigen Ermittlungen gestoppt. Bilder der angeblichen Drohne tauchen aber nicht auf. Scotland Yard leitet eine umfassende strafrechtliche Untersuchung ein, um den Schuldigen zu finden.

Wie die Presse berichtet, haben sowohl Gatwick als auch Heathrow bereits militärische Drohnenabwehr-Technologie im Wert von mehreren Millionen Pfund gekauft, die auch schon in Betrieb sein soll.


Ebenfalls Mitte Januar werden am Newark Liberty International Airport in New Jersey, USA, für etwa 90 Minuten alle Starts gestoppt und die ankommenden Flugzeuge in der Luft gehalten, als zwei Piloten etwa 3.500 Fuß über dem Flughafen Teterboro eine Drohne entdecken, einem kleinen Flughafen etwa 27 km nördlich von Newark Liberty, der private Flugzeuge abfertigt. Die Meldungen stammen von den Flugbesatzungen eines Fluges der Luftfahrtlinie Southwest und eines der United.

Die Federal Aviation Administration (FAA) meldet zunächst die Sichtung von zwei getrennten Drohnen, gibt aber später an, daß es sich um die gleiche Sichtung zu handeln scheint. Doch auch in diesem Fall kann nicht bestätigt werden, daß tatsächlich eine Drohne in dem Gebiet gesichtet wurde, auch wenn es in den Protokollen der Flugsicherung Angaben gab, daß sich die Drohne dem einem Flug genähert habe: „Ja, Sir, es sieht definitiv nach einer Drohne aus... Wir haben die Drohne etwa 30 Fuß vom rechten Flügel entfernt verpaßt.“

Die Sichtung löst eine Suche mit einem Polizeihubschrauber aus, die allerdings ohne Ergebnis bleibt.


Im Februar ist es der irische Dublin Airport, der wegen einer Drohne für etwa 15 Minuten geschlossen wird. Das Gerät war direkt über dem Flughafen gesichtet worden.


Dasselbe geschieht im Mai, als eine unerlaubte Drohne in Flughafennähe den Luftverkehr des Flughafens Dubai International für knapp eine halbe Stunde lahmgelegt.


Ende August richtet sich die Aufmerksamkeit wieder auf den Flughafen Heathrow, als Klimaaktivisten einer Gruppe namens Heathrow Pause dazu aufrufen, am 13. September durch fliegende Drohnen eine ‚Sperrzone‘ um den Flughafen zu schaffen, um gegen den geplanten Bau einer dritten Startbahn am Hauptluftdrehkreuz des Vereinigten Königreichs zu protestieren. Der Flughafen gilt als die größte Einzelquelle der Kohlenstoffverschmutzung in Großbritannien. Die Gruppe ist der Ansicht, daß es sich angesichts der Klimakrise lohnt, eine Verhaftung zu riskieren.

Die Aktivisten planen, in die 5 km große Flugverbotszone für Drohnen und andere Flugzeuge, die nicht vom Flughafen starten, einzudringen und damit einen Flugstopp aufgrund unsicherer Bedingungen zu erreichen. Sie betonen, daß sie ihre ‚Spielzeugdrohnen‘ aber nicht innerhalb der Flugkorridore und nur auf Kopfhöhe fliegen werden, bevor sie selbst die Polizei rufen würden. Bisher habe die Gruppe vier Piloten, um ihre Drohnen fliegen zu lassen, darunter eine eine Mutter und Großmutter namens Valerie Milner-Brown.

Nachdem Roger Hallam, ein Mitgründer der Klimaschutzgruppe Extinction Rebellion, in diesem Zusammenhang eine Presseinterview gibt, wird er – gemeinsam mit einem Mitarbeiter – umgehend in London festgenommen. Der Polizei zufolge seien es Hallam und weitere Aktivisten gewesen, die angekündigt haben, den Londoner Flughafen Heathrow für mehrere Tage lahmzulegen. Heathrow Pause ist demnach eine Abspaltung von Extinction Rebellion.

Nach Festnahmen von zwei weiteren Personen durch die Londoner Polizei am Folgetag scheint die Aktion Heathrow Pause vorerst verhindert. Ein weiterer Grund für dem Mißerfolg ist die massive Polizeipräsenz in und um Heathrow. Schon im Vorfeld hatten die Behörden angekündigt, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Aktion zu unterbinden.

In einer Pressemitteilung sagt Heathrow Pause, daß am Freitagmorgen drei Drohnen in der Nähe der Sperrzone des Flughafens geflogen seien, von denen einige allerdings durch Signalstörungen beeinträchtigt wurden, wie man auch in einem veröffentlicht Video der Gruppe sieht, das Aktivisten in Flughafennähe zeigt, die erfolglos versuchen, eine Drohne zu starten.

Die Bemühungen der Gruppe gehen am Samstag weiter, führen aber nicht zu Flugunterbrechungen. In ihrem Manifest verkünden die Aktivisten, daß „die Unterbrechung des Flughafens und die Störung einer großen Zahl von Reisenden niemals das Endziel dieser Aktion war. Das eigentliche Ziel war immer, in der gesamten Gesellschaft ein vernünftiges, ehrliches Gespräch über die gefährliche Dummheit der Heathrow-Erweiterung auszulösen, mit dem letztendlichen Ziel, die dritte Startbahn zu streichen.“

Wegen des ‚Verdachts der Verschwörung zu einem öffentlichen Ärgernis oder des Versuchs, ein öffentliches Ärgernis zu begehen‘ werden im Laufe der nächsten beiden Tage mindestens 19 Personen festgenommen, darunter ein weiteres mal auch Hallam selbst, als er in der Nähe des Flughafens versucht, eine Drohne zu starten – ebenso wie Sylvia Dell, die in Yiewsley beim Fliegen einer Drohne verhaftet wird.

Ein weiteres Mitglied der Gruppe, der sehbehinderte ehemalige Paralympianer James Brown, wird verhaftet, als er an den Protesten am Terminal 2 in Heathrow teilnimmt, obwohl er keine der Drohnen fliegen läßt und nur eine über seinen Kopf hält. 16 der Verhafteten kommen auf Kaution frei, während Hallam in Untersuchungshaft bleibt und sich im Februar 2020 vor Gericht zu verantworten hat.


Ebenfalls verhaftet werden zwei australische Reise-Blogger aus Cottesloe in Westaustralien, die in der Nähe von Teheran im Iran ohne Genehmigung eine Hobby-Drohne fliegen lassen. Die Blogger Jolie King und Mark Firkin betreiben seit Mitte 2017 die Website The Way Overland und veröffentlichen ihrer Drohnen-Fotos in den sozialen Medien.

Im Juni verschwindet das Paar aus dem Internet, nachdem es zuletzt aus Pakistan gepostet hatte. Ihre Follower haben keine Ahnung, was mit dem Paar geschehen ist, bis Pouria Zeraati, Chefredakteurin des persischsprachigen Medienunternehmens Manoto News, Mitte September berichtet, daß sie im Evin-Gefängnis festgehalten werden. Die iranische Regierung behauptet, die Drohne sei in der Nähe einer militärischen Einrichtung geflogen, was zu der im Juli erfolgten Verhaftung geführt habe.

Neben Unterstützungsbekundungen gibt es aber auch viel Kritik von Kommentatoren, die sagen, daß das Ehepaar besser über das Fliegen einer Hobby-Drohne im Iran hätte Bescheid wissen müssen. Schließlich kann das unerlaubte Fliegen einer Drohne in fast jedem Land zu einer Gefängnisstrafe führen.

Anfang Oktober meldet die Presse, daß die beiden Reise-Blogger inzwischen freigelassen wurden und wieder in Australien sind. Die australische Regierung sagt aber nicht, ob die beiden gegen einen iranischen Gefangenen in Australien getauscht wurden, aber der Zeitpunkt ihrer Freilassung läßt vermuten, daß genau das passiert ist.

Demnach wurde etwa zur gleichen Zeit ein 38-jähriger Doktorand an der Universität von Queensland und iranischer Staatsangehöriger namens Reza Dehbashi Kivi aus der Haft in Australien entlassen, der beschuldigt wurde, in den USA hergestellte Radargeräte in den Iran exportieren zu wollen, was eine Verletzung der US-Sanktionen gegen die iranische Regierung darstellt. Kivi war seit September inhaftiert und kämpfte gegen die Auslieferung an die USA, wo ihm bis zu 20 Jahre Gefängnis drohten. Ist tatsächlich ein Gefangenenaustausch erfolgt, hätte Kivi dies u.a. der Drohne zu verdanken.


Im Oktober wird in Luxemburg das Europa-League-Gruppenspiel zwischen dem Luxemburger Klub Düdelingen und dem aserbaidschanischen Meister Qarabag in der ersten Halbzeit für mehr als 20 Minuten unterbrochen, als Qarabag-Anhänger das Spielfeld stürmen, nachdem eine Drohne mit einer armenischen Flagge einige Meter über dem Platz fliegt. Wie auf Fernsehbildern zu sehen ist, versuchen die Qarabag-Spieler vergeblich, die Drohne mit dem Spielball abzuschießen.

Infolge des Bergkarabach-Konflikts sind die Beziehungen zwischen Aserbaidschan und Armenien seit 1993 angespannt und von Feindseligkeiten geprägt.


Auch eine Art Zwischenfall: Im gleichen Monat Oktober wird aus den USA berichtet, daß Innenminister David Bernhardt angeordnet habe, die gesamte Drohnenflotte des Ministeriums – mehr als 800 Fluggeräte von DJI – bis auf Weiteres auf dem Boden zu halten. Grund für den Schritt ist die Sorge vor Spionage und Cyberattacken durch China, da jede Drohne der Flotte entweder ganz in China gebaut worden sei oder in China hergestellte Teile enthalte.

Ein Hauptgrund für die Entscheidung ist die Befürchtung, daß die Drohnen zur Übermittlung von Daten benutzt werden könnten, darunter Aufnahmen von sensibler US-Infrastruktur. Die Drohnen sollen daher solange nicht eingesetzt werden, bis eine Überprüfung und Beurteilung der Sicherheitsrisiken abgeschlossen ist. Ausgenommen davon sind Drohnen, die in Notfällen wie Naturkatastrophen oder bei Rettungsaktionen eingesetzt werden.

Ein Sprecher des Außenministeriums in Peking kommentiert die Angelegenheit mit den Worten, „China hofft, daß die US-Regierung aufhören wird, das Konzept der nationalen Sicherheit zu mißbrauchen“, um chinesische Firmen zu diskriminieren. Was sich wohl auch darauf bezieht, daß Präsident Donald Trump im Mai den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei aus Sorge vor Wirtschaftsspionage auf die Schwarze Liste (Entity List) der US-Handelsbehörde United States International Trade Commission (USITC) setzte.

Im Dezember 2020 wird auch DJI auf diese Liste gesetzt, wobei die Vorwürfe lauten, daß DJI gemeinsam mit AGCU Scientech, China National Scientific Instruments and Materials (CNSIM) und der Kuang-Chi Group die „mißbräuchliche Sammlung und Analyse von genetischen Daten sowie Hightechüberwachung ermöglicht zu haben“. In der Presse war schon im März berichtet worden, DJI habe auf seiner Website 2017 eine strategische Partnerschaft mit der Behörde für öffentliche Sicherheit in der Uiguren-Provinz Xinjiang angekündigt, bei der es um die Lieferung von Polizeidrohnen gegangen sei. Später sei die entsprechende Mitteilung aber von der Seite entfernt worden.

Gemäß einem Bericht des US-Verteidigungsministeriums vom Mai 2021 sind zwischenzeitlich zwei im Besitz des Pentagons befindliche, für Behörden gebaute Drohnen-Typen von DJI hinsichtlich möglicher Spionagesoftware untersucht worden. Zwar sind Teile des Berichts geschwärzt, den sichtbaren Stellen zufolge würden diese DJI-Drohnen jedenfalls keinen Schadcode oder Anzeichen auf Spionageabsichten enthalten. Das Ministerium gibt sie wieder zur Nutzung frei.

Tatsächlich hatte die US-Heimatschutzbehörde bereits 2019 die Drohnen DJI Mavic Pro und Matrice 600 Pro unter die Lupe genommen und keine Hinweise auf unerwünschten Datentransfer entdecken können, und auch eine Überprüfung der von den Behörden eingesetzten DJI-Drohnentypen durch das US-Drohnenunternehmen PrecisionHawk kam im September 2020 zu dem gleichen Schluß.

Dessen ungeachtet will die US-Regierung im Dezember 2021 den Drohnenhersteller DJI und sieben weitere chinesische Technologiefirmen wegen ihrer Unterstützung der Unterdrückung der Muslime in Xinjang auf eine Kapitalmarkt-Sperrliste setzen, um sie von US-Investitionen auszuschließen. Alle acht Unternehmen stehen bereits auf Embargo-Liste des US-Handelsministeriums.


Im November 2019 hat die Firma NEC, einer der führenden Hersteller unbemannter Fluggeräte in Japan, Probleme mit einer 7 kg schweren Industriedrohne, die bei einem Probeflug aus NECs Fabrik in der Stadt Fuchu im Osten der Präfektur Tokio ausbüchst und seither als verschollen gilt.

Offenbar will die Firma den peinlichen Verlust des Prototypen zuerst selbst aufklären, denn erst eine Woche später meldet sie den Ausreißer per Pressemitteilung als vermißt und bittet die Öffentlichkeit mit einem Fahndungsfoto um Mithilfe bei der Suche. Japanische Medien berichten, daß die etwa 1 m große Drohne im automatischen Modus eine Stunde weit geflogen oder selbständig irgendwo gelandet sein könnte.


Die letzte Meldung in diesem Jahr stammt aus Colorado, wo Mitte Dezember über den Bezirken Phillips und Yuma Drohnenschwärme gesichtet werden, die ohne erkennbaren Zweck oder identifizierbaren Betreiber Nachtflüge durchführen.  Laut Thomas Elliot, dem Sheriff von Phillips County, erscheinen sie immer zwischen 19.00 und 22.00 Uhr, bleiben etwa 60 – 90 m hoch in der Luft und fliegen mit schätzungsweise 50 km/h. Es werden bis zu 17, in einem Fall sogar 30 Stück gezählt.

Elliott zufolge führen die mysteriösen Drohnen, die eine eine Flügelspannweite von 2 - 3 m haben, eine Rastersuche durch und fliegen ein Quadrat nach dem anderen ab. Zudem werden sie gesichtet, wie sie über Städten oder leeren Felder schweben, erkennbar an ihren charakteristischen Blitzlichtern, die weiß, rot, blau und grün blinken.

Die DEA, die FAA, die U.S. Air Force und das U.S. Army Forces Command sind genauso ratlos, was diese Drohnen tun und warum. Allerdings fliegen sie in keinen eingeschränkten Lufträumen und scheinen auch nichts zu tun, was auf kriminelle Aktivitäten hindeuten würde. Die Beamten in Colorado sind daher auf sich allein gestellt, um das Geheimnis hinter den nächtlichen Drohnenflügen zu lösen.

Anfang Januar 2020 wird ein Multi-Mission Aircraft (MMA) des Heimatschutzministeriums von Colorado losgeschickt, kreist am Abend über fünf Stunden über der Region, kehrt aber unverrichteter Dinge wieder zurück. Auch mit Wärmebildkameras werde keine entsprechenden Signaturen entdeckt. Die Operation folgt auf die Einrichtung einer Task Force während eines Treffens von etwa 75 Personen aus einer Vielzahl von staatlichen, lokalen und Bundesbehörden.

Diese sind trotzdem weiterhin beunruhigt, da einige der Counties, in denen die Drohnen oder Fluggeräte gesichtet wurden, in der Nähe der F. E. Warren Air Force Base im benachbarten Wyoming liegen, wo es um die 200 unterirdische Silos mit nuklearen Interkontinentalraketen (ICBM) des Typs Minuteman gibt.

Mitte des Monats gibt das Colorado Department of Public Safety eine Erklärung ab, in der es heißt, daß bei den insgesamt 90 Vorfällen zwischen dem 23. November 2019 und dem 13. Januar 2020 keine Beweise für kriminellen Aktivitäten gibt, noch können Berichte über verdächtige oder illegale Drohnenaktivitäten bestätigt werden. Bei 23 Berichten der letzten Woche handelte es sich in 13 Fällen um „Planeten, Sterne oder kleine Hobbydrohnen“, bei sechs um reguläre Flugzeuge, während nur vier als unbestätigte Fälle verblieben. Inzwischen sollen sogar lokale Beamte Witze über die Ermittlungen machen.


Kontextbezogen ist zu erwähnen, daß Dokumente der Nuclear Regulatory Commission (NRC), die im Rahmen des Freedom of Information Act im August 2020 veröffentlicht werden, darüber sprechen, daß in den Nächten des 29. und 30. September 2019 eine kleine Gruppe von 4 – 6 nicht gekennzeichneten Drohnen im Sperrgebiet über Amerikas größtes Kernkraftwerk, die Palo Verde Generating Station in Arizona, flogen, ohne daß die Sicherheitskräfte sie aufhalten konnten und ohne daß die Behörden wußten, wer sie eingesetzt hatte oder warum.


Und auch über Drohnenlieferungen von Schmuggelware ist in diesem Jahr etwas zu hören. Zum Beispiel werden Ende August im ländlichen Georgia mehrere Personen ertappt, als sie morgens um 01:30 Uhr ihr Auto etwa 100 m vom Telfair State Prison entfernt hinter einem Wald aus Zypressen und Eichen anhalten. Denn als sie die Fahrzeugbeleuchtung ausschalten, erregen sie die Aufmerksamkeit der in der Nähe stationierten Polizisten des Telfair County Sheriff’s Office.

Einer der Beamten nähert sich dem Fahrzeug und befragt den Fahrer, der ihm sagt, er sei mit zwei anderen Männern unterwegs. Die Männer, Nicolas Lo und Cheikh Hassane Toure, die während dessen in den Wald geflüchtet waren, werden später festgenommen. In einem Seesack werden neben einer ca. 860 g schweren Storm Drone 4, einer UAS-Steuerung und einen Videomonitor mit DVR-Headset auch 75 g losen Tabak, vier Ladungen mit loser Munition und 14 Mobiltelefone gefunden. Nachdem sich die Täter als schuldig bekannt hatten, wurden sie zu zwölf Monaten Haft verurteilt.

 

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